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Bekannter Faschist erhält Sonderbehandlung

Der Neofaschist Siegfried Borchardt muss für seine Hartz-IV-Leistungen nicht im Jobcenter vorstellig werden. Anderen wird wegen noch so kleiner Versäumnisse das Geld gekürzt.

Von Gerd Pfisterer

Wenn ein Hartz-IV-Empfänger nicht persönlich auf dem Amt erscheint, werden seine Leistungen gekürzt.

Zahl der Sanktionen immens gestiegen

Die Zahl der von Sanktionen betroffenen Hartz-IV-Bezieher ist 2016 auf 134.390 Menschen gestiegen. Der häufigste Grund für Leistungskürzungen waren versäumte Termine.

 

Nicht so bei dem weit über Dortmund hinaus bekannten kriminellen Faschisten Siegfried Borchardt, genannt SS-Siggi. Wie jetzt bekannt wurde, musste Borchardt sich nicht beim Job-Center vorstellen – wegen seiner „bedenklichen Haltung zum Grundgesetz“. So stand es in seiner Akte!

"Schutz der Mitarbeiter"?

Das Jobcenter rechtfertigte den Eintrag mit dem angeblichen „Schutz der Mitarbeiter“. Als einzige Konsequenz wurde jetzt der Vermerk in der Akte aus „Datenschutzgründen“ gelöscht.

 

Das ist ein weiteres Kapitel der bevorzugten Sonderbehandlung der Faschisten durch Teile der Stadtbürokratie, Polizei und Justiz in Dortmund.

"Ich bin entsetzt!"

Eine Dortmunder Montagsdemonstrantin: „Ich bin entsetzt! Seit dreizehn Jahren gehen wir gegen die Entwürdigung der Menschen durch die Hartz-Gesetze und gegen die Faschisten in Dortmund auf die Straße. Und jetzt das!

 

Konsequent wäre, Borchardt wegen seiner faschistischen Aktivitäten die Leistungen zu kürzen und ihn nicht noch dafür zu belohnen! Außerdem müssen die Verantwortlichen im Jobcenter zur Rechenschaft gezogen werden.“