Auto-Kartell

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„Rattenrennen“ um Straffreiheit

BMW fühlt sich von Daimler "hintergangen" und droht mit der Aufkündigung der Zusammenarbeit beim Einkauf von Autoteilen bei Zulieferanten oder bei der Elektromobilität.

Von wb
„Rattenrennen“ um Straffreiheit
Auch in der Daimler-Belegschaft - hier 2012 bei einem Protest - wächst die Kritik am kriminellen Abgasbetrug (rf-foto)

Mit dieser Maßnahme reagiert der Vorstand in München auf die Selbstanzeige von Daimler, die laut Süddeutscher Zeitung schon 2014 bei der EU-Kommission in Brüssel gestellt worden ist. Nur merkwürdig, dass dort im Moment alle völlig überrascht sein wollen.

Straffreiheit für Abgasbetrüger?

Die im Jahr 2009 von der damaligen Großen Koalition von CDU und SPD eingeführte „Kronzeugenregelung“ sieht vor, bei einem Täter die Strafe zu mildern oder ganz von Strafe abzusehen, der „durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Tat nach §100a Abs. 2 der Strafprozessordnung aufgedeckt werden konnte“.¹

 

Daimler hofft auf Letzteres, während die später eingegangene Selbstanzeige von VW eine maximale Strafminderung von 50 Prozent bringen kann. Damit will die „Vorzeigefirma“ einer drohenden Strafe zuvorkommen, die nach EU-Recht bis zu zehn Prozent des Umsatzes betragen kann.

So dürfen sie nicht davonkommen

Beim LKW-Kartell, wo neben Verkaufspreisen auch die Abwehrstrategie gegen Umweltauflagen abgesprochen wurde, ging MAN (VW) aufgrund einer Selbstanzeige straffrei aus. Daimler musste damals eine Geldbuße von 1,1 Milliarden Euro zahlen.

 

So dürfen die kriminellen Abgasbetrüger, die wissentlich weitreichende Folgen für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt in Kauf nehmen, nicht davonkommen: Haftung und Heranziehung des Privatvermögens der verantwortlichen Vorstände und Großaktionäre für den angerichteten Schaden!