Gegen Medienzensur
Anregungen zur rechtlichen Argumentation
Unsere Anwaltskanzlei erhielt einige Anfragen, wie man rechtlich gegen die in vielen Medien bestehende Zensur gegen die Internationalistische Liste/MLPD und ihre Kandidatinnen und Kandidaten argumentieren bzw. vorgehen kann.
"Eine Zensur findet nicht statt"
Zunächst heißt es bereits in Artikel 5 Grundgesetz „Eine Zensur findet nicht statt.“ Das richtet sich unmittelbar nur gegen staatliche Eingriffe gegen die Presse. Aber macht das die Selbstzensur in der Presse besser? Außerdem muss das Diskriminierungsverbot des Artikel 3 Grundgesetz beachtet werden.
"Pressekodex" Leitlinie für Redaktionsarbeit
Die Medienzensur verstößt gegen Grundsätze der deutschen Presse und notwendige Rahmenbedingungen für freie Wahlen. Zunächst ist der sogenannte "Pressekodex" des Deutschen Presserats eine Leitlinie für die Redaktionsarbeit. In Ziffer 1 des Pressekodex ist u.a. das "Wahrhaftigkeitsgebot“ enthalten. Unzulässig sind z.B. Presseveröffentlichungen, die die Vorstellung aller Direktkandidaten suggerieren, aber einzelne ausgrenzen. Z.B. „Wir stellen die Direktkandidaten des Wahlkreis xy vor“ - und dann werden alle aufgeführt, außer die der Internationalistischen Liste/MLPD.
Wichtig ist auch Ziffer 1.2 des Pressekodex: "Wahlkampfberichterstattung - Zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gehört, dass die Presse in der Wahlkampfberichterstattung auch über Auffassungen berichtet, die sie selbst nicht teilt."
Online-Beschwerde
Man kann (und sollte) sich bei Verstößen dagegen aber auch beim Presserat beschweren. Er kann das Verhalten eines Mediums öffentlich rügen. Hier geht es zur Online-Beschwerde.
Der Presserat ist nur im Printbereich zuständig, sowie bei telemedialen Angeboten von Zeitungen und Zeitschriften (z.B. Homepages, Facebook-Auftritte).
Zu Beschwerden gegen Inhalte privater Rundfunkmedien (z.B. Lokalradio): Die Landesmedienanstalt Saarland hat im Internet hier ein zentrales Portal eingerichtet. Von dort wird die Beschwerde an die zuständige Landesmedienanstalt weitergeleitet. Dort hilft man auch bei der Suche nach Ansprechpartnern bei anderen Beschwerdestellen weiter.
Völkerrechtliche Vereinbarungen
Es gibt auch völkerrechtliche Vereinbarungen, auf die man sich in der Diskussion berufen sollte. Im „Kopenhagener Dokument“ der OSZE verpflichteten sich alle Unterzeichnerstaaten, „(7.8) — dafür zu sorgen, dass der Zugang zu den Medien für alle politischen Gruppen und Einzelpersonen, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ohne Diskriminierung möglich ist und nicht durch gesetzliche oder administrative Hindernisse eingeschränkt wird“
Interessant sind auch Punkt 7.6. und 7.8. Die Quelle und das komplette Dokument zum Download