Insolvenzverschleppung
Urteile im Schlecker-Prozess
Unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs sollen Lars und Meike Schlecker ins Gefängnis. Lars Schlecker muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Gegen Meike Schlecker verhängten die Richter eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monate. Ihr Vater Anton Schlecker bekam wegen betrügerischen Bankrotts eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro zahlen.