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Hamburger Gericht gibt Volker Becks Schmutzkampagne gegen die MLPD seinen Segen

In Hamburg wurde gestern vor dem Landgericht verhandelt, ob die antikommunistische Schmutzkampagne des Ex-Bundestagsabgeordneten Volker Beck untersagt bleibt.

Korrespondenz
Hamburger Gericht gibt Volker Becks Schmutzkampagne gegen die MLPD seinen Segen
Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude (rf-foto)

Volker Beck behauptete im Bundestagswahlkampf, die MLPD arbeite mit "Terroristen" zusammen. Als "terroristisch" wurde die palästinensische Befreiungsfront PFLP bezeichnet. Internationale Medien griffen die Hetze auf, Deutsche Bank und Postbank kündigten die Konten der MLPD.

 

Ein wichtiger Erfolg war Mitte September, dass Volker Beck und der Jüdischen Allgemeine per einstweiliger Verfügung verboten wurde, die Falschbehauptung über die Zusammenarbeit weiterhin aufzustellen. Beide Urheber der Hetzkampagne haben Widerspruch eingelegt.

 

Gestern legte sich die Richterin von Anfang an darauf fest, dass es sich hier um eine Falschbehauptung handelt. Da aber die MLPD und die Internationalistische Liste die PFLP unterstützen, sei das eine Falschbehauptung, die der MLPD kaum schaden würde. Das sei damit eine „wertneutrale Falschbehauptung“ und als solche erlaubt. Das Gericht hob deshalb die beiden einstweiligen Verfügungen wieder auf. 

 

Und dies in einer Situation, wo rund um den Globus Massendemonstrationen die provokative Politik des US-Präsidenten Donald Trump verurteilen, der Jerusalem als Hauptstadt des imperialistischen Staates Israel anerkennen will! Wo der Freiheitskampf des palästinensischen Volkes weltweit neue Solidarität erfährt. Und wo in Israel selbst Zehntausende gegen die reaktionäre Politik des korrupten Benjamin Netanjahu auf die Straße gehen und einen „Marsch der Schande“ durchführen!

 

Rechtsanwalt Frank Stierlin und Joachim Griesbaum als Vertreter des Zentralkomitee der MLPD argumentierten nicht nur juristisch, sondern auch politisch:

 

Erstens weiß Volker Beck als langjähriger Bundestagsabgeordneter der Grünen genau, dass in Deutschland die Kandidatur eines Bündnisses nicht erlaubt ist. Er behauptet trotzdem bewusst, dass die MLPD im Bündnis mit einer "Terrororganisation" kandidiert, um die MLPD zu verunglimpfen.

 

Zweitens ist die PFLP keine Terrororganisation, sondern eine Vertreterin des palästinensischen Volkes, das einen berechtigten Kampf um seine Befreiung führt.

 

Drittens hat die MLPD sehr wohl einen Schaden, da mit dieser Kampagne eine Kriminalisierung der Partei und aller, die mit ihr zusammenarbeiten, betrieben wird.

 

Viertens kann man es nicht zulassen, dass jede Solidarität mit dem Befreiungskampf des palästinensischen Volkes und jede Kritik an der Unterdrückungspolitik der Regierung sofort mit der Keule des Antisemitismus totgeschlagen werden soll.

 

Trotzdem  blieb die Richterin bei ihrer anfangs festgelegten Position: „Der Wahlkampf ist ja vorbei. Dann sehen wir uns sicher in der nächsten Instanz.“

 

Sehr gut war die Anwesenheit von einigen Freunden der MLPD. Auf kurzen Kundgebungen sowohl vor wie auch nach der Verhandlung und im Gerichtssaal wurde nicht nur die Solidarität mit der MLPD gegen die reaktionäre Kampagne und Terrorismus-Hetze von Volker Beck ausgedrückt. Auch die gerechte Sache des mutigen Befreiungskampf des  palästinensischen Volkes war damit vor und im Gerichtsgebäude ein viel beachtetes Thema.