Nürnberg

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Öffentlichen Fahndungsaufruf sofort zurücknehmen

Am 11. Januar wurde auf nordbayern.de ein Fahndungsaufruf veröffentlicht. Darin wird eine junge Frau gesucht, die öffentlich dafür angeprangert wird, am 31. Mai 2017 im Rahmen einer Blockade gegen die Abschiebung eines jungen Afghanen an einer Nürnberger Berufsschule angeblich eine 0,5-Liter PET-Weichplastikflasche auf einen Polizisten geworfen zu haben.

Von der Landesleitung Bayern der MLPD

Die Landesleitung Bayern der MLPD unterstützt die Forderung, den Fahndungsaufruf sofort zurückzunehmen. Darüber hinaus fordert sie die Einstellung aller Ermittlungen gegen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dem Protest gegen die Abschiebung des afghanischen Schülers.

 

Dieser Fahndungsaufruf reiht sich ein in den weiteren Rechtsruck der Regierung, der auch mit der neuen Regierung fortgestzt werden soll, und sich in den Sondierungsgespächen bereits in einer weiteren Verschärfung der Flüchtlingspolitik niedergeschlagen hat. Er reiht sich ein in die "Linksextremismus"-Kampagne, mit der jegliche linke Alternative diffamiert und kriminalisiert wird.

 

Umso bedeutender ist der Zusammenschluss aller revolutionären und fortschrittlichen Kräfte im Internationalistischen Bündnis, in dem sich alle Kräfte gegen den Rechtsruck der Regierung bündeln sollten.

 

Auch der Republikanische Anwaltsverein (RAV) verurteilt dieses Vorgehen scharf:

 

"Die angeordnete Öffentlichkeitsfahndung steht in keinem Verhältnis zu der damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung der betroffenen Person. Das Gesetz schreibt für das Veröffentlichen von Bildern Beschuldigter vor, dass das Gewicht der Straftat so groß sein muss, dass der intensive Eingriff in das Persönlichkeitsrecht angemessen ist. Dies ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall, so dass eine eklatante Missachtung der Unschuldsvermutung vorliegt", so RAV-Anwalt Yunus Ziyal.