Efrîn-Solidarität
Ungeheuerliches Vorgehen der Ulmer Polizei
Am 23. Januar kam es in Ulm zu einer Polizeiprovokation. Ungefähr 100 Menschen, die meisten davon kurdischer oder türkischer Abstammung, machten von ihrem Recht auf eine spontane Kundgebung Gebrauch.
Als die spontane Kundgebung nach ca. 25 Minuten ausdrücklich beendet worden war, und nur noch ca. 30 Personen auf dem Platz waren, kam die Polizei mit 30 bis 40 Beamten.
Polizeibrutalität
Als eine Frau der Aufforderung der Polizei, sich auszuweisen, in den Augen der Beamten nicht schnell genug nachkam, kam es zu Handgreiflichkeiten. Einem Journalisten, der seinen Presseausweis vorzeigte, wurde trotzdem gewaltsam sein Handy weggenommen. Dabei wurde der Journalist an der Hand verletzt. Ein anderer Teilnehmer, ein ca. 60-jähriger Deutscher, wurde so heftig zu Boden gedrückt und festgehalten, dass er sich anschließend im Krankenhaus untersuchen lassen musste.
Es wird zu einer Strafanzeige gegen dieses Vorgehen der Polizei kommen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dem Journalisten mehrere Fotos auf seinem entwendeten Handy gelöscht worden waren, die das Vorgehen der Polizei dokumentierten.
Kein Einzelfall
Es gibt in Ulm in der letzten Zeit mehrere juristische Vorgänge gegen türkisch- oder kurdischstämmige Menschen, die in den Augen der Ulmer Staatsanwaltschaft Ordnungswidrigkeiten begangen haben. Das ist auf einer Linie mit der Äußerung des Oberbürgermeisters von Ulm, Gunter Czisch, der bei einem Interview gegenüber dem SWR äußerte, dass man vor allem gegen die Anmelder von Kundgebungen und Demonstrationen „klar adressieren“ müsse, dass die öffentliche Ordnung einzuhalten sei.
Menschen in Ulm lassen sich ihr Recht nicht nehmen
Die Menschen in Ulm, die gegen das militärische Vorgehen der Türkei protestieren wollen, lassen sich dieses Recht aber nicht mit Polizeiprovokationen oder spitzfindige Formalien der Verwaltung absprechen.