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Erneute Verhandlung im Prozess der MLPD gegen Volker Beck

Am kommenden Freitag, dem 2. März 2018, findet beim Landgericht Hamburg eine Neuauflage des Prozesses der MLPD gegen Volker Beck statt.

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Erneute Verhandlung im Prozess der MLPD gegen Volker Beck
Volker Beck (Foto: Heinrich-Böll-Stiftung)

Erneut geht es um die von ihm in Zusammenarbeit mit dem antikommunistischen Blogger Stefan Laurin und dem ultrarechten Pro-Israel-Lobbyisten Benjamin Weinthal losgetretene Schmutzkampagne im Bundestagswahlkampf.

 

Beck hatte behauptet, die MLPD kandidiere auf einer gemeinsamen Wahlliste mit der von ihm als „Terrororganisation“ bezeichneten „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ (PFLP). Die MLPD hatte dagegen ein einstweilige Verfügung erwirkt, die das Landgericht Hamburg in der Verhandlung vom 15.12.2017 jedoch wieder aufhob (Rote Fahne News berichtete am 16. Dezember 2017).

 

Am 2. März findet jetzt das sogenannte Hauptsacheverfahren statt (11:15 Uhr, Sievekingplatz 1 in Hamburg, Saal B 335).