Strafgesetzbuch

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Richter wollen Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit einstufen

Bus- und Bahnfahren ohne Fahrschein soll als Delikt aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Das fordert der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt. Um Schwarzfahrer zu bestrafen, reiche die Einstufung als Ordnungswidrigkeit, erklärte Landesvorsitzender Markus Niester der Mitteldeutschen Zeitung.