ATIK-Prozess
Solidarität mit Angeklagten von München muss weitergehen
Der Generalrat der ATIK hat folgendes veröffentlicht:
Die geplante Kundgebung vor dem Oberlandesgericht am 16. März 2018 wurde aufgrund der Absage des gerichtlichen Termins an dem Tag ebenfalls von uns verschoben. Wie der internationalen Öffentlichkeit und Presse schon bekannt ist, läuft derzeit am Oberlandesgericht München das sogenannte “Kommunisten-Verfahren”, bei dem insgesamt zehn politische Personen nach dem berüchtigten Gesinnungsparagraphen 129b zu Unrecht angeklagt werden ...
Bisher schon nennenswerte Teilerfolge
Diese Anklage wird von der kritischen Presse und von vielen progressiven Teilen in der Gesellschaft hier in Deutschland, aber auch international mittlerweile scharf kritisiert … Wir, als Generalrat der ATIK, rufen weiterhin alle sozial- und justizpolitisch kritisch eingestellten und progressiven Kräfte der internationalen Gesellschaft auf, weiterhin mit den Angeklagten in München solidarisch zu sein. Die unermüdliche Verteidigung und Unterstützung hat bisher schon einige nennenswerte Teilerfolge erzielt, auf die wir im Kampf gegen das Unrecht wahrhaftig stolz sein können.
Weiter zahlreich und tatkräftig die Solidarität leben
Deshalb rufen wir alle unsere Aktivist*innen und fortschrittlichen Kräfte dazu auf, sich am 18. März zahlreich und tatkräftig an den örtlichen Aktionen zur Solidarität mit den politischen Gefangenen zu beteiligen. Des weiteren laden wir alle Unterstützer*innen zu den zukünftigen Solidaritäts-, und Protestkundgebungen vor dem Oberlandesgericht in München herzlichst ein, die am 13. April, 18. Mai und 22. Juni stattfinden werden.