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Erfolg der Solidarität mit Andreas Gärtner in seinem Prozess

Am gestrigen Mittwoch, 28. März, fand der Kammertermin zur Klage des Vertrauenskörperleiters bei VW, Andreas Gärtner, gegen VW statt.

Korrespondenz aus Kassel
Erfolg der Solidarität mit Andreas Gärtner in seinem Prozess
Andreas Gärtner (mitte) und sein Anwalt Peter Weispfenning (rechts daneben) auf der Solidaritätskundgebung vor dem Gericht (rf-foto)

Gärtner klagte auf Entfernung von drei Abmahnungen gegen ihn aus seiner Personalakte. Andreas Gärtner hatte im Bundestagswahlkampf mit einem Kollegen über ein Flugblatt zur Wahlwerbung für die Internationalistische Liste/MLPD bei der Arbeit diskutiert und dafür die besagten drei Abmahnungen bekommen. VW ließ nach dem Vortrag der Richterin zwei der drei Abmahnungen fallen. Das zeigt die Defensive von VW. Es blieb die Abmahnung wegen - so die Behauptung von VW - Nutzung der Arbeitszeit zu persönlichen Zwecken.

Es geht um die Bestrafung von klaren politischen Aussagen

Im Kern geht es dem Konzern um die Bestrafung der klaren politischen Aussage, dass bei VW ausgebeutet wird und die VW-Umweltverbrecher vor Gericht gehören. Die Richterin wie die VW-Vertreter versuchten davon abzulenken und die ganze Sache auf eine rein formale Schiene zu schieben. Andreas Gärtner und sein Anwalt Peter Weispfenning lehnten den Kuhhandel ab, einfach die Abmahnungen am 31. Mai aus der Akte zu entfernen, was die Richterin vorschlug; sie bestanden auf sofortiger Entfernung. Das Urteil soll am 20. April verkündet werden.

Breite Solidarität

Die Solidarität mit Andreas Gärtner war breit. 35 Unterstützerinnen und Unterstützer nahmen an der Verhandlung teil: Es waren auch Freunde und VW-Kollegen aus Wolfsburg und Braunschweig gekommen. Alle Teilnehmenden ermunterten Andreas Gärtner konsequent weiter zu kämpfen und versicherten ihm ihrer weiteren Solidarität.