Kontenkündigung

Kontenkündigung

Amtsgericht Essen lehnt Verfügung gegen die Deutsche Bank ab

In Sachen Kündigung der MLPD-Konten durch die Deutsche Bank hat das Zentralkomitee eine aktuelle Pressemitteilung herausgegeben.

Von Zentralkomitee der MLPD

Heute Nachmittag wurde bekannt, dass das Amtsgericht Essen die von der MLPD beantragte einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Bank wegen der Kündigung ihrer Konten zurückgewiesen hat. Eine Begründung dafür liegt bislang nicht vor.

Eine im Rahmen des Rechtsrucks der Bundesregierung  zu Ungunsten der MLPD veränderte Rechtssprechung

„Wir hatten beantragt, dass die Deutsche Bank verpflichtet wird, die Konten zumindest so lange weiterzuführen, bis eine Entscheidung im regulären Klageverfahren ergangen ist. Es ist befremdlich, dass das vom Amtsgericht Essen abgelehnt wurde. Damit wird nämlich die Hauptsache schon in weiten Teilen vorweggenommen. Wenn zum Beispiel Spendenkonten einmal weg sind, müssen ja sofort neue gefunden werden, neue Materialien gedruckt werden usw. Das Urteil ist offenbar Ergebnis einer im Rahmen des Rechtsrucks der Regierung und politischer Institutionen in Deutschland zu unseren Ungunsten veränderten Rechtsprechung“ wendet Peter Weispfenning, einer der Anwälte der MLPD, kritisch ein.

Unsere Finanzarbeit ist bekanntermaßen solide und transparent

Klaus Dumberger, Parteigeschäftsführer der MLPD

„Wir hatten gestern am Prozesstag bei einer Kundgebung vor dem Gericht mit 50 Beteiligten und beim Prozess selbst nachgewiesen, dass der Versuch der Deutschen Bank in ihrer Begründung für die Kündigung, die MLPD in die Nähe von 'Terrorismusfinanzierung' zu rücken, üble Nachrede und völlig inakzeptabel ist. Unsere Finanzarbeit ist bekanntermaßen solide und transparent. Jedes Jahr geben wir geprüfte Finanzrechenschaftsberichte an den Bundestag. Es gab noch nie irgendwelche begründeten Vorwürfe oder gar Verfahren gegen die MLPD wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten“, so Klaus Dumberger, Mitglied im Zentralkomitee der MLPD und Parteigeschäftsführer.

 

In Kürze wird ein zweites Eilverfahren - gegen die Postbank vor dem Amtsgericht Dortmund - stattfinden. Über die Termine in den Hauptsacheverfahren gegen die Deutsche Bank und die Postbank werden wir rechtzeitig informieren.

Monika Gärtner-Engel vertrat gestern die MLPD vor Gericht. In einem Video-Statement schildert sie ihren Eindruck

 

Protest- und Solidaritätsspenden können bis zum 15. Mai 2018 noch auf die Konten der MLPD bei der Deutschen Bank überwiesen werden:

Deutsche Bank IBAN: DE66360700240210333100