Kontenkündigung
Prozess MLPD gegen Deutsche Bank am kommenden Donnerstag
In Sachen Kontenkündigung gegen die MLPD durch Deutsche Bank und Postbank hat die MLPD heute folgendes veröffentlicht:
Das Essener Amtsgericht hat im einstweiligen Verfügungsverfahren der MLPD gegen die Deutsche Bank gegen die Kündigung ihrer Konten kurzfristig einen öffentlichen Verhandlungstermin am Donnerstag, 5. April 2018, 8.50 Uhr, Zweigertstraße 52, Sitzungssaal N 119 (Aktenzeichen 23 C 168/18) anberaumt.
Kündigungsgrund: Mitarbeit der MLPD in der ICOR
Für Pressevertreter dürfte das brisante Verfahren interessant sein: Im Parallelverfahren gegen die Postbank – eine 100-prozentige Tochter der Deutschen Bank – begründete diese die Kontenkündigungen aktuell mit der Mitarbeit der MLPD in der ICOR, der Internationalen Koordinierung Revolutionärer Parteien und Organisationen, und deren finanzielle Unterstützung. Das wird als angebliche „Terrorfinanzierung“ diffamiert und so würde einer Kriminalisierung gesellschaftsverändernder Zielsetzung Tür und Tor geöffnet. Das stellt eine neue Qualität der Angriffe auf die Rechte von MLPD und ICOR dar. Denn ursprünglich war die Kündigung rein formell begründet worden und bei Prozessen in der Vergangenheit leugneten die Banken in der Regel die politische Motivation solchen Vorgehens.
Wir sind stolz darauf, hieran aktiv mitzuwirken
Klaus Dumberger, Parteigeschäftsführer der MLPD
Klaus Dumberger, Parteigeschäftsführer der MLPD, erklärt: „In der ICOR arbeiten 51 revolutionäre Parteien und Organisationen aus 40 Ländern mit. Sie koordinieren weltweit wichtige Bewegungen, organisierten den weltweiten Efrin-Aktionstag mit Aktivitäten in mindestens 36 Ländern oder mobilisieren aktuell die internationale Solidarität für verhaftete Führerinnen der Textilarbeiterinnen aus Bangladesh. Wir sind stolz darauf, hieran aktiv mitzuwirken!“ ...
Vor dem Prozess findet um 8:00 Uhr eine Protestkundgebung vor dem Gerichtsgebäude Zweigertstraße 52 statt.
Hier kann die komplette Pressemitteilung als pdf-Datei gelesen werden!