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Bayern liefert Blaupause für Faschisierung der Polizei

Die CSU-geführte Landesregierung Bayerns hat einen Gesetzesentwurf für eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes vorgelegt. Damit würden demokratische Rechte weiter abgebaut. Die darin enthaltenen Änderungen dienen der weiteren Faschisierung des Staatsapparats.

Von jas
Bayern liefert Blaupause für Faschisierung der Polizei
Bayerische Polizisten im Einsatz bei einer CSU-Wahlkampfveranstaltung am 22. September 2017 auf dem Münchner Marienplatz (Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 de)

Bereits jetzt hat Bayern das schärfste Polizeigesetz in Deutschland, welches beispielsweise unbefristete Präventivhaft ermöglicht. Zentral ist in dem neuen Entwurf der Begriff der „drohenden Gefahr“.

 

Damit muss die Polizei keine konkrete oder unmittelbar bevorstehende Gefahr mehr belegen, sondern kann mit dem sehr allgemeinen, schwammigen Begriff der „drohenden Gefahr“ eine ganze Reihe von vorbeugenden Maßnahmen ergreifen.

Zentrale des Inlandsgeheimdienstes
Zentrale des Inlandsgeheimdienstes "Verfassungsschutz" - erhält die Polizei bald ähnliche Befugnisse? (foto: Stefan Kühn/Fotograf: A. Kirch (CC BY-SA 3.0))

In Kürze

  • Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdienst wird mehr und mehr ausgehöhlt
  • Das neue Polizeiaufgabengesetz hat bundesweite Bedeutung
  • Bundesweite Demonstration am 14. April in München

 

Strafrechtsexperte Hartmut Wächtler, Mitbegründer des Republikanischen Anwaltsvereins, spricht von „Machtbefugnissen, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat“. Eine Konsequenz aus dem Wüten der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) des Hitler-Faschismus war, dass die Polizei und Nachrichtendienste nach dem II. Weltkrieg getrennt wurden.

 

Dieses Trennungsgebot wird seither ständig verletzt und ausgehöhlt. So beim Verbot der KPD in den 1950er-Jahren oder seit 2004 im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ). Die Trennung von Polizei und Geheimdiensten ist eine wichtige Lehre aus dem Kampf gegen den Faschismus, die verteidigt werden muss.

Vielzahl an Befugnissen

Zu den neuen Befugnissen nach Wunsch der offen reaktionären CSU-Landesregierung gehören:

  • Das Aufzeichnen von Versammlungen und automatische Erkennungsverfahren, auch wenn keine unmittelbare Gefahr droht, also beispielsweise die Gesichtserkennung bei Demonstrationen
  • Sogenannte „Gefährder“ (nach Einschätzung der Polizei) dürfen bis zu drei Monate, mit richterlicher Genehmigung unbegrenzt verhaftet werden - das ist "Vorbeugehaft"!
  • Unbefristete Aufenthaltsverbote bzw. -gebote: Die Polizei könnte demnach auch zum Wohnortwechsel zwingen
  • Der präventive und verdeckte Eingriff in Post und Telekommunikation, nicht nur zur Bespitzelung, sondern sogar zur Manipulation der Daten. Dazu gehören auch sogenannte Cloud-Speicher, also Daten, die im Internet gespeichert sind und nicht unmittelbar auf einem persönlichen Gerät wie dem Smartphone oder dem Laptop.
  • Die erweiterte DNA-Analyse zur Feststellung von Haut- und Augenfarbe sowie Geschlecht
  • Der Einsatz von Explosivstoffen wie Handgranaten
  • Der Einsatz von Drohnen zur Überwachung
  • Der Einsatz von V-Männern, also bezahlten Geheimdienstspitzeln, und verdeckten Ermittlern auch in Wohnungen soll ohne richterlichen Beschluss vereinfacht werden
  • Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an nichtöffentliche Stellen (Geheimdienste) soll erleichtert werden
  • Der besondere Schutz der Wohnung wird für Asylbewerberunterkünfte aufgehoben.

 

Auch wenn die Herrschenden diese Gesetze in der Öffentlichkeit demagogisch mit der „Terrorismusgefahr“ begründen, könnten diese Maßnahmen tatsächlich auf jegliche „Gefahr“, seien es Proteste, Streiks oder Demonstrationen angewendet werden. Allein die Existenz dieser Gesetze soll einschüchtern.

Bundesweite Bedeutung

Das neue Polizeiaufgabengesetz hat längst nicht nur Bedeutung für Bayern. Mitte 2017 wurde beschlossen, dass das Bundesinnenministerium ein neues Musterpolizeigesetz entwirft, an dem sich die Bundesländer orientieren sollen. Dafür ist nun der frühere bayrische Ministerpräsident und jetzige Scharfmacher in der Bundesregierung, Horst Seehofer, zuständig.

 

Der Begriff der „drohenden Gefahr“ findet sich auch in einem Gesetzesentwurf für Nordrhein-Westfalen und ist keine Erfindung aus Bayern. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihn 2016 in seinem Urteil zum BKA-Gesetz zugestanden¹ und ihm somit grundsätzliche Bedeutung gegeben.

Bestandteil des Rechtsrucks der Regierungen

Das ordnet sich ein in den Rechtsruck der Regierung und der bürgerlichen Parteien, die einen umfassenden Abbau demokratischer Rechte und Freiheiten und eine Faschisierung des Staatsapparats betreiben, wie wir es gegenwärtig in der Kriminalisierung der Solidarität mit Efrîn erleben.

 

Diese Linie geht von führenden deutschen Übermonopolen wie der Deutschen Bank aus, wie die Kontokündigungen gegen die MLPD zeigen.

Bundesweite Demo am 14. April

Die Kritik am geplanten Polizeiaufgabengesetz formiert sich unter dem Stichwort NoPAG. Am 28. März fand in Regensburg eine Demonstration mit 500 Teilnehmern statt. Für den 14. April ist eine bundesweite Demonstration in München geplant.

 

Die MLPD-Landesleitung Bayern dazu gegenüber Rote Fahne News: "Die MLPD Bayern fordert die Absetzung des 'Polizeiaufgabenneuordnungsgesetzes'. Keine Faschisierung des Staatsapparats! Rücknahme des 'Gefährder-Gesetzes', der Paragrafen 114 und 129a/b! Gegen den Abbau bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten!

 

Wir rufen gemeinsam mit vielen weiteren Kräften und Organisationen wie Anwälten, ver.di und GEW München sowie vielen linken, demokratischen und fortschrittlichen Organisationen aus Bayern zum Protest dagegen auf."