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Spannende Veranstaltung zu § 129 a/b-Prozessen in Deutschland

„Gesinnungsprozesse in Deutschland?“ – so lautete das Thema der Veranstaltung zum § 129 a/b StGB, die in den Räumen der ATIF stattfand.

Korrespondenz aus Mannheim
Spannende Veranstaltung zu § 129 a/b-Prozessen in Deutschland
55 Teilnehmerinnen und Teilnehmer lauschten interessiert (rf-foto)

Zu dieser Veranstaltung, die am 25. März stattfand, hatte das Internationalistische Bündnis Rhein-Neckar mit weiteren Unterstützern wie Rote Hilfe Heidelberg, SDS Heidelberg, SDAJ Mannheim sowie das Kurdische Gemeinschaftszentrum LU/MA aufgerufen.

 

55 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hörten interessiert zu, als Rechtsanwalt Bernhard Pradel zunächst die Aktualisierung des § 129 b StGB schilderte. Er vertritt einen der Angeklagten türkischen Revolutionäre der ATIK in München (siehe Rote Fahne News).

Süleyman Gürcan, Co-Vorsitzender der ATIK, sprach zum Thema

Zu Gast war auch Süleyman Gürcan, Co-Vorsitzender der ATIK. Sein lebhafter Bericht fokussierte sich vor allem auf die angeblichen Straftaten der inhaftierten Genossen, die es nicht gab, und die verachtenswürdige Zusammenarbeit der deutschen mit der türkischen Regierung.

 

Die Diskussion drehte sich hauptsächlich um die ausschließlich von der türkischen faschistischen Regierung vorgebrachten Anschuldigungen des Terrorismus gegen die kurdischen und türkischen Genossen, die sich in Deutschland nichts zu Schulden haben kommen lassen. Beweise ihres angeblich terroristischen Handels bleiben sowohl die Türkei als auch Deutschland schuldig, weshalb es sich um reine Verfolgung ihrer fortschrittlichen Gesinnung handelt.

 

„Revolution ist kein Verbrechen“, so brachte es ein Teilnehmer auf den Punkt. Ein wichtiges Resultat der Diskussion war die Erkenntnis, dass alle Linken sich in dieser Frage vereinigen müssen, „da darf nichts zwischen uns stehen“, so der Diskussionsleiter.