Flüchtlingspolitik

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Ultrareaktionärer Scharfmacher präsentiert weiteren Rechtsruck

Ab August können Familienangehörige von Flüchtlingen mit dem Status "eingeschränkt schutzberechtigt" unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland kommen. Bis dahin ist die Möglichkeit des Familiennachzugs ausgesetzt - eine Entscheidung der vorigen Bundesregierung aus dem Jahr 2016.

Von gos / gis
Ultrareaktionärer Scharfmacher präsentiert weiteren Rechtsruck
(rf-foto)

Im Lauf der letzten Jahre bekamen selbst Flüchtlinge aus Syrien, die aus dem Bombenhagel flohen, immer seltener den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention zuerkannt. Schon 2016 gewährte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Hälfte der syrischen Flüchtlinge lediglich subsidiären Aufenthalt. Bei ihnen liege, so die zynische Begründung, ein Bürgerkriegsschicksal vor, aber kein individuelles Verfolgungsschicksal. Die MLPD lehnt diese reaktionäre Spaltung genauso ab wie die Unterscheidung von Kriegs- und angeblichen Wirtschaftsflüchtlingen. Kriege, Umweltkatastrophen, Hunger und wirtschaftliche Not sind durchgängig vom Imperialismus geschaffene Fluchtursachen.

Noch reaktionärer als es der Koalitionsvertrag vorsieht

Der neue Bundesinnenminister der Merkel-/Scholz-Regierung, Horst Seehofer, hat jetzt den Entwurf für ein „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“  (FzNeuG) vorgelegt, der einen Rechtsruck über den Koalitionsvertrag hinaus markiert. Schon der Titel des Gesetzes und die wüste Bürokratensprache zeigen die Menschenverachtung, mit der Seehofer agiert. Der Familiennachzug könne untersagt werden, wenn derjenige, zu dem der Nachzug erfolgen soll, „für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch angewiesen sind.“ Sehr viele Flüchtlinge sind natürlich auf Hartz IV angewiesen: Die meisten dürfen nicht arbeiten oder müssen für Hungerlöhne buckeln.

 

Laut Entwurf sollen lediglich Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und minderjährige unverheiratete Flüchtlinge nachzugsberechtigt sein. „Sonstige Familienangehörige, einschließlich Geschwister, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Neuregelung.“ Ausgenommen vom Nachzug sollen auch Menschen bleiben, deren Ehen nicht im Herkunftsland geschlossen wurden. Ebenfalls keine Chance auf Nachzug sollen z.B. Syrer aus Gebieten haben, in denen nicht gekämpft wird – die also vor Krieg und Zerstörung anderswo geflohen sind! Es muss eine "konkrete Gefahr für Leib und Leben" (so der Text) auch bei der "Kernfamilie" nachgewiesen werden.

 

Mit dem Gesetzentwurf soll erreicht werden, dass monatlich maximal tausend Familienangehörige nach Deutschland kommen können - gerade mal 12.000 im Jahr. Während gerade CDU- und CSU-Politiker/-innen nicht müde werden - wie aktuell im geplanten "konservativen Manifest" - die Familie als Fels in der Brandung einer polarisierten Gesellschaft zu lobpreisen, wollen sie den Flüchtlingen das elementare Recht eines Familienlebens verweigern. Die MLPD ist konsequent gegen die Spaltung in Menschen erster und zweiter Klasse!

Verbot von politischer Betätigung

Der Gesetzentwurf stößt bei vielen Menschen auf Empörung. Auch vom Koalitionspartner SPD wird Kritik laut, fürchtet sie doch um ein weiteres Bröckeln ihrer Massenbasis. Die SPD hat die bisherige Aussetzung des Familiennachzugs durch die "alte" große Koalition voll mitgetragen. Für die "neue" große Koalition ist der Gesetzentwurf schon die erste Zerreißprobe.

 

Thüringens CDU-Chef Mike Mohring lässt die Katze aus dem Sack: "Subsidiär Schutzbedürftige, die eine Gefahr für die Sicherheit in Deutschland darstellen, Terror unterstützen oder mit solchen Taten sympathisieren, muss der Familiennachzug verwehrt bleiben“, sagte er der „Thüringer Allgemeinen“. Dazu gehöre, wer sich in verbotenen Vereinigungen engagiere oder politisch oder religiös motivierte Gewalt ausübe oder dazu aufrufe. Faschistische Anschläge werden im Schneckentempo oder nie aufgeklärt, faschistische Täter wie Anis Amri konnten ihre widerlichen Taten direkt unter den Augen des Inlandsgeheimdienstes vorbereiten. So kann man sicher davon ausgehen, dass die Verweigerung des Familiennachzugs Flüchtlingen angedroht wird, die z. B. den kurdischen Freiheitskampf unterstützen oder sich für den echten Sozialismus einsetzen.

"Ankerzentren" sind Abschiebegefängnisse!

Seehofers "Masterplan" sieht ferner die Einrichtung von "Ankerzentren" und "Rückführungszentren" für alle Flüchtlinge ab Herbst vor. Das kündigte er gestern bei seinem Antrittsbesuch im BAMF in Nürnberg an. Auch dem hat die SPD im Koalitionsvertrag zugestimmt. In den Zentren sollen Asylbewerber so lange untergebracht werden, bis festgestellt wird, wer bleiben darf und wer nicht. Dabei geht es vor allem um beschleunigte Asylverfahren und schnellere  Abschiebungen.

 

Diese Rückführungszentren sollen von der Bundespolizei betrieben werden – wie ein Knast.  „Wenn Menschen monate- oder jahrelang in solchen Großlagern bleiben, führt das zu psychischer Zerstörung. Sie werden ihrer Integrationschancen beraubt“, sagte der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt. Er bezweifelte außerdem, „dass in Ankerzentren faire Verfahren stattfinden, wo die Fluchtgründe ausreichend geprüft und gewürdigt werden. Am Mittwoch, dem 11. April 2018, findet von 14 bis 16 Uhr auf dem Theaterplatz in Ingolstadt eine Protestkundgebung gegen diese "Ankerzentren" statt.

 

Die MLPD verteidigt uneingeschränkt das Asylrecht auf antifaschistischer Grundlage und fordert den Schutz der Flüchtlinge und die Anerkennung ihrer Rechte in einer internationalen Konvention! Ihr Jugendverband hat sich in vielen Städten einen Namen im Kampf gegen Abschiebungen gemacht. Die MLPD und die ICOR fordern das sofortige Ende des Angriffskriegs der türkischen Armee gegen Rojava und setzen sich für die Verteidigung des Weltfriedens sein.