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Erfolg auf ganzer Linie für Andreas Gärtner

Am 20. April fand die Urteilsverkündigung im Prozess des Vertrauenskörperleiters bei VW Kassel, Andreas Gärtner, gegen das Automonopol statt.

Korrespondenz aus Kassel
Erfolg auf ganzer Linie für Andreas Gärtner
Andreas Gärtner (rechts) mit seinem Anwalt Peter Weispfenning vor Gericht (rf-foto)

Andreas Gärtner hatte auf Entfernung von drei Abmahnungen gegen ihn aus seiner Personalakte geklagt. (siehe Rote Fahne News) Das Arbeitsgericht Kassel urteilte wie folgt: Alle drei Abmahnungen gegen Andreas Gärtner müssen aus seiner Personalakte entfernt werden.

 

Die Richterin Merz-Gintschel bestätigte mit ihrem Urteil: Für Kritik an den Umweltverbrechen bei VW, für (politische) Gespräche am Arbeitsplatz kann man nicht abgemahnt werden.

 

Damit ist dieser Versuch von VW gescheitert, die Meinungsfreiheit und das Recht auf politische Tätigkeit einzuschränken.

Wer kämpft kann gewinnen!

Ein Kollege schrieb an Andreas: "Ich freue mich mit dir. Ein guter Tag für die Arbeiterbewegung." Andreas dankt allen Unterstützern für die großartige Solidarität auf so vielen verschiedenen Wegen. Ohne den Rückhalt in einer starken Gemeinschaft kann man solche Angriffe nicht zurückschlagen!

 

Das ist ein starkes Zeichen, dass demokratische Rechte und Meinungsfreiheit nicht am Werkstor enden.