Kassel
Zum Artikel „Erfolg auf der ganzen Linie für Andreas Gärtner“
Peter Weispfenning schreibt als Rechtsanwalt von Andreas Gärtner ¹ in einem Leserbrief zu dem Artikel vom 25. April:
Liebe Freunde der Redaktion von Rote Fahne News,
danke für Euren Bericht über den erfolgreichen Prozess von Andreas Gärtner gegen drei Abmahnungen durch VW (siehe Rote Fahne News).
Leider wird – evtl. aus Platzgründen – gar nicht richtig deutlich, um was es ging und was das Kasseler Arbeitsgericht eigentlich geurteilt hat. Es ging um die Verbreitung einer Kandidatenvorstellung von Karin Puppel als Direktkandidatin der Internationalistischen Liste/MLPD im Baunataler VW-Werk.
VW hatte mit ausdrücklicher Zustimmung der Betriebsratsspitze drei Abmahnungen gegen Andreas Gärtner ausgesprochen, weil der Konzern der „Meinung“ war:
Erstens: Dürften bei VW keine Flugblätter unter Kollegen weitergegeben werden, wenn das nicht zuvor von der Werksleitung genehmigt ist oder sie von der Gewerkschaftsführung stammen.
Zweitens: Dürfte ein Arbeitnehmer seine Kritik an der VW-Krise nicht im Betrieb verbreiten, schon gar nicht, wenn ein Zusammenhang zur MLPD vermutet wird.
Drittens: Dürfe man so etwas unter keinen Umständen in der Arbeitszeit machen.
Das stieß auf großen Protest in der Belegschaft, war ein Skandal-Thema im Wahlkampf. Und: All das lehnte das Arbeitsgericht in Kassel mit seinem Urteil jetzt eindeutig ab und klärte, dass die Abmahnungen dazu "rechtswidrig" waren. Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf um freie politische Meinungsäußerung im Betrieb.
Hier ein ganz guter und informativer Bericht der HNA, der großen Tageszeitung der Region, dazu: https://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/baunatal-ort312516/vw-muss-nach-klage-von-mitarbeiter-abmahnungen-loeschen-9800215.html
Zur Vorberichterstattung der HNA: https://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/baunatal-ort312516/nach-abmahnungen-mitarbeiter-vw-werks-kassel-klagt-gegen-konzern-9736558.html