Familiennachzug
Flüchtlinge dürfen Angehörige nur begrenzt nachholen
Das Bundeskabinett hat sich auf einen reaktionären Gesetzesentwurf zum Familiennachzug geeinigt. Nach diesem dürfen sogenannte "subsidiär" geschützte Flüchtlinge zwar enge Familienmitglieder nachkommen lassen, der Nachzug wird aber durch eine Obergrenze abgeriegelt. Diese soll bei 1.000 Personen pro Monat liegen.