Leiharbeit
Leiharbeiterin gewinnt Prozess gegen Real
Die 51-jährige Heike Orzol arbeitete seit Oktober 2013 in Grevenbroich als Kassiererin für die Supermarktkette Real - sie war dort als Leiharbeiterin der Zeitarbeitsfirma Mumme beschäftigt.
Mit knapp zehn Euro pro Stunde verdiente sie rund ein Drittel weniger als die Festangestellten.
Kündigung vor der Equal-Pay-Frist
Zum 31. Dezember 2017 bekam die Kassiererin ihre Kündigung über die Zeitarbeitsfirma. Der Grund: Mit der Änderung des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung der letzten GroKo müssen Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeiter spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn bekommen wie die Festangestellten. Die Leiharbeitsfirma kündigte der Kassiererin vor Beginn der Equal-Pay-Frist. Sie plante, die Kollegin nach einer dreimonatigen Pause und einem Tag wieder zum niedrigeren Lohn einzustellen.
Prozess gewonnen
Die Kollegin klagte als einzige von 15 Betroffenen und gewann ihren Prozess vor dem Arbeitsgericht in Mönchengladbach. Die Kündigung einer Leiharbeiterin sei nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der dauerhafte Einsatz beim Kunden auf dessen Wunsch für drei Monate und einen Tag unterbrochen wird, obwohl ein Beschäftigungsbedarf durchgehend bestehe.
Der Arbeitsrechtsexperte Professor Wolfgang Däubler kennt konkret vier weitere Fälle, alle bei real. Däubler glaubt aber, es gäbe viel mehr. Er spricht von "hinterhältigen Tricks" und sagt, der Fehler liege im Gesetz. Die Gewerkschaft ver.di fordert wie die MLPD die gleiche Bezahlung vom ersten Tag an.