Gegen Repression

Gegen Repression

Der Landespolizei Saalfeld wird untersagt ...

Die Anwaltskanzlei Meister und Partner vertritt das Rebellische Musikfestival gegen die angedrohten Maßnahmen der Landespolizeiinspektion Saalfeld. Sie hat uns drei ihrer Schriftsätze zur Verfügung gestellt.

Dokumente der Kanzlei Meister und Partner

Unter anderem beantragt die Kanzlei in Vertretung des Trägervereins des Rebellischen Musikfestival, der Polizei "wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, zur Verhinderung des vorgesehenen Auftritts der Musikgruppe „Grup Yorum“ die im Schreiben des Antragsgegners vom 15. Mai 2018, Seite 2, 5. Absatz angekündigten polizeilichen Maßnahmen

 

  • freiheitsentziehende und freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Form von Platzverweisen, polizeilichen Gewahrsam, vorläufige Festnahme,
  • Beschlagnahme von Gegenständen, insbesondere Musikgeräte, PKW, Mobiltelefone und Computer,
  • Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen zum Zwecke der Gefahrenabwehr,

 

zu ergreifen."

 

In den Schriftsätzen wird deutlich, wie rechtswidrig und willkürlich die Landespolizeiinspektion Saalfeld vorgeht. Inzwischen ist auch bekannt, dass dies "von ganz oben" aus Horst Seehofers Innenministerium ausgeht.

 

Eilantrag gegen angekündigte polizeiliche Maßnahmen gegen Rebellisches Musikfestival vom 16.5.18

 

Eilantrag gegen Verbot Grup Yorum Auftritt durch Kreis Sonneberg vom 17.5.18

 

Erwiderung zu Schriftsatz Polizei zur Eilantrag gegen polizeiliche Maßnahmen vom 17.5.18