Existenzminimum
Hartz IV-Satz auf falscher Berechnungsgrundlage
Bundeskanzlerin Angela Merkel bezog sich noch vor kurzem auf die ursprüngliche Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Sätze: Die Ausgaben der ärmsten 20 Prozent der Gesellschaft. Damit käme man auf einen Regelsatz von 571 Euro monatlich anstatt der derzeitigen 416 Euro. Die Kanzlerin verschweigt, dass unter ihrer Regierung die Berechnungsgrundlage schon 2011 verändert wurde. Zugrunde gelegt werden die Ausgaben der 15 Prozent der Bevölkerung mit dem geringsten Einkommen.