München

München

Bayerisches Polizeigesetz: „Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Freiheit raubt“

Am Dienstagabend peitschte die CSU im bayerischen Landtag ein neues Polizeiaufgabengesetz (PAG) gegen die Stimmen der SPD, Grünen und Freien Wähler, vor allem aber gegen den Willen großer Teile der Bevölkerung durch.

Von sb

Kern dieses neuen Gesetzes ist die Verschärfung des Polizeirechts in Bayern. Im Vorfeld gab es massenhaft Proteste bis in bürgerliche Kreise hinein.

Die MLPD ist aktiver Teil der Protestbewegung gegen dieses Gesetz (rf-foto)
Die MLPD ist aktiver Teil der Protestbewegung gegen dieses Gesetz (rf-foto)

In Kürze

  • Die CSU hat das neue Polizeiaufgabengesetz für Bayern durch den Landtag gebracht
  • Repressionen, wie sie jetzt gegen das Rebellische Musikfestival in Thüringen angedroht werden, atmen den Geist dieses Gesetzes
  • Massenproteste dagegen müssen weitergehen

Allein am 10. Mai demonstrierten in München über 40.000 Menschen dagegen. Ein Bündnis aus 42 Organisationen - von FDP bis MLPD - hatte zur Demonstration aufgerufen. Insbesondere die Jugend stand vorne dran. Viele wollten damit ein Zeichen gegen den weiteren Rechtsruck von Bundes- und Landesregierungen setzen, bei dem die bayerische Landesregierung eine Vorreiterrolle übernimmt. Auch landesweit gab es Proteste, unter anderem in Regensburg, Nürnberg, Augsburg, Bamberg, Coburg, Ingolstadt, Passau und weiteren Städten. 

 

Am Abend der Verabschiedung des Gesetzes demonstrierten in unmittelbarer Nähe des Münchner Maximilianeums mehr als 2.000 Jugendliche. Es kamen zehnmal so viele Schülerinnen und Schüler als das Bündnis "noPAG-Jugend" erwartet hatte. Bei der Abstimmung im Landtag riefen Jugendliche von der Besuchertribüne: „Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Freiheit raubt!“ Sie wurden sofort des Saales verwiesen.

 

Das neue PAG ist ein weiterer Schritt hin zur Faschisierung des Staatsapparats. Bereits jetzt hat Bayern das schärfste Polizeigesetz in Deutschland, welches beispielsweise unbefristete Präventivhaft ermöglicht. In dem neuen Gesetz ist der Begriff der „drohenden Gefahr“ von zentraler Bedeutung.  Demnach muss die Polizei keine konkrete oder unmittelbar bevorstehende Gefahr mehr belegen, sondern kann mit dem sehr allgemeinen, schwammigen Begriff der „drohenden Gefahr“ eine ganze Reihe von vorbeugenden Maßnahmen ergreifen.

 

Zu den neuen Befugnissen der Polizei gehören: Das Aufzeichnen von Versammlungen und automatische Erkennungsverfahren, auch wenn keine unmittelbare Gefahr droht, also beispielsweise die Gesichtserkennung bei Demonstrationen; die Verhaftung sogenannter „Gefährder“ (nach Einschätzung der Polizei) bis zu drei Monate, mit richterlicher Genehmigung sogar unbegrenzt. Das ist nichts anderes als "Vorbeugehaft"!

 

Möglich sind weiterhin unbefristete Aufenthaltsverbote bzw. -gebote, der präventive und verdeckte Eingriff in Post und Telekommunikation, nicht nur zur Bespitzelung, sondern sogar zur Manipulation der Daten, die erweiterte DNA-Analyse zur Feststellung von Haut- und Augenfarbe sowie Geschlecht, der Einsatz von Explosivstoffen wie Handgranaten sowie der Einsatz von Drohnen zur Überwachung. 

 

Der Einsatz von V-Leuten, also bezahlten Spitzeln, sowie verdeckten Ermittlern auch in Wohnungen ohne richterlichen Beschluss wird vereinfacht, die Übermittlung von personenbezogenen Daten an nichtöffentliche Stellen (Geheimdienste) erleichtert und der besondere Schutz der Wohnung wird für Asylbewerberunterkünfte aufgehoben.

 

Doch wer glaubt, das betrifft nur Bayern der täuscht sich. Nordrhein-Westfalen will diesen Sommer ebenfalls das Polizeiaufgabengesetz verschärfen - und geplant ist ein bundeseinheitliches Polizeigesetz.

 

Einen Vorgeschmack auf die Möglichkeiten solcher Gesetze gibt derzeit die thüringische Polizei. Thüringen ist zwar nicht Bayern, doch die Maßnahmen, die Kriminaldirektor Dirk Löther gegenüber den Veranstaltern des Rebellischen Musikfestivals in Truckenthal androht, entspringen eben diesem neuen Polizeiaufgabengesetz. Er droht „freiheitsbeschränkende und -entziehende Maßnahmen in Form von Platzverweis, Polizeigewahrsam ...“ an, wenn die fortschrittliche türkische Band „Grup Yorum“ auftritt!

 

Die „freiheitsentziehenden Maßnahmen“ des Herrn Löther sind im neuen Gesetz unter „Gefährder“ zu finden. Es erlaubt Menschen, die nichts getan haben, nicht straffällig wurden, in Präventivhaft zu nehmen. Der Ruf der Jugendlichen und aller Protestierenden ist weitsichtig: in Deutschland gab es nur während des Hitler-Faschismus eine "Vorbeugehaft". Sie richtete sich anfangs gegen Revolutionäre, dann gegen Gewerkschafter, später gegen Christen.

 

Auch Erdogans faschistische Herrschaft bedient sich der Vorbeugehaft, wie zum Beispiel im Fall von Deniz Yücel und vielen anderen kritischen Journalisten sowie Revolutionären. Wehret den Anfängen!

 

Beim Rebellischen Musikfestival und auf der Straße: „Nein“ zu dieser faschistoiden Verschärfung!