Meiningen
Verwaltungsgericht: Grup Yorum darf auftreten
Das Verwaltungsgericht Meiningen berichtet in einer Pressemitteilung von der Entscheidung, "dass der Auftritt von 'Grup Yorum' auf dem dritten 'Rebellischen Musikfestival' am Pfingstwochenende in Truckenthal (bei Schalkau) nicht verboten werden kann". Weiter heißt es darin:
Der Veranstalter hatte beim VG Meiningen um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht, weil der Landkreis Sonneberg den im Rahmen des "Rebellischen Musikfestivals" geplanten Auftritt der türkischen Musikgruppe "Grup Yorum" verboten hatte.
Das VG Meiningen hat über das Eilverfahrendes des Veranstalters des 3. "Rebellischen Musikfestivals" am Pfingstwochenende in Truckenthal (bei Schalkau) betreffend das Auftrittsverbot der "Grup Yorum" entschieden und seinem Eilantrag insoweit stattgegeben, als die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Verbotsverfügung unter Erteilung einer Auflage wiederhergestellt wurde.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts kann der Auftritt von "Grup Yorum" aufgrund der im Bescheid festgestellten Tatsachen nicht verboten werden. Da jedoch Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass im Rahmen des Auftritts von "Grup Yorum" gegen Strafrechtsnormen verstoßen werde, sei es allerdings geboten, dass der Auftritt nur unter Beachtung der erteilten Auflage stattfinden dürfe. Die Auflage schließe das Verbot jeglicher Propaganda/Werbung für eine terroristische Vereinigung ein (wie z. B. die DHICP-C, DHKC oder für die Anatolische Föderation). Dieses Verbot umfasse Darbietungen aller Art, Redebeiträge, Informations- oder Verkaufsstände, Buttons, Embleme oder sonstige bildliche oder andere Darstellungen, wie z. B. rote Gesichts-Masken in Anlehnung an die roten Masken der DHKP-C, mit oder ohne den für diese Gruppierung kennzeichnenden Stern, das Anbieten des Publikationsorgans der DHKP-C "Yürüyüs", das Mitführen und Zurschaustellen der Fahne der DHKP-C sowie der Fahne der Frontorganisation DHKC.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde zum OVG Weimar erhoben werden.
Quelle: Pressemitteilung des VG Meiningen v. 18.05.2018