Rebellisches Musikfestival
Rätselhafte Strafanzeige
Am 17. Mai 2018 fand in Saalfeld in Thüringen eine Kundgebung gegen die Kriminalisierung des Rebellischen Musikfestivals statt. Saalfeld ist der Sitz des Leiters der Landespolizeiinspektion, Dirk Löther. Dieser hatte das Festival und seine Organisatoren und Schirmherren in unglaublicher Weise zu kriminalisieren versucht, in die Ecke von Terroristen gerückt und mit dem Verbot des Festivals gedroht.
Als Lisa Gärtner, jugendpolitische Sprecherin der MLPD und Mitglied der Festivalleitung, dies am Mikrofon deutlich kritisierte, wurde ihr anschließend eine Strafanzeige wegen Beleidigung von Dirk Löther angedroht. Zudem wurde das Verteilen von Flugblättern verboten und deshalb eine weitere Strafanzeige in Aussicht gestellt. Eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung demokratischer Rechte und Freiheiten, gegen die diese Woche rechtliche Schritte eingeleitet wurden (Rote Fahne News berichtete).
Gestern flatterte nun die angekündigte Strafanzeige in den Briefkasten von Lisa Gärtner. Dort heißt es: "Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftat begangen zu haben: Beleidigung ohne sexuelle Grundlage". Ein Schmunzeln lässt sich da nicht vermeiden. Ohne argumentative Grundlage, ohne sachliche oder tatsachengestützte Grundlage - das wäre ein Vorwurf, über den man diskutieren könnte. Aber "ohne sexuelle Grundlage "? Wäre "MIT sexueller Grundlage" besser? Und: was sollte man sich darunter vorstellen?
Auf die Gerichtsverhandlung darf man gespannt sein.