Polizeiaufgabengesetz NRW
Gefahr für demokratische Rechte und Freiheiten
Der Rechtsruck der Bundesregierung, aber auch der Landesregierungen wird immer deutlicher.
Beleg ist das bereits verabschiedete Polizeiaufgabengesetz in Bayern. Auch in Nordrhein-Westfalen steht ein ähnliches Gesetz kurz vor der Verabschiedung. Soweit darf es auf keinen Fall kommen! Die Vorschriften im Polizeiaufgabengesetz beschneiden die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte auf Freiheit der Person in rechtswidriger Weise!
Wer "Gefährder" ist, liegt im Ermessen der Polizei
Was steht im geplanten Polizeiaufgabengesetz? Unterbindungsgewahrsam für „Gefährder“ (verdächtige Personen können bis zu einem Monat ohne Gerichtsurteil inhaftiert werden). Wer „Gefährder“ ist, liegt im Ermessen der Polizei. Dadurch laufen Unschuldige Gefahr, eingesperrt zu werden, die sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufhalten. Erinnert dies nicht an die Praktiken faschistischer Staaten? Mit diesem Gesetz wollen die Herrschenden kritische Menschen bzw. Organisationen wie Antifaschisten, aber auch Menschen, die z.B. gegen den Braunkohletagebau oder gegen die Massentier(quäl)haltung bekämpfen und kriminalisieren! Außerdem sind elektronische Fußfesseln geplant und der vereinfachte Zugriff der Polizei auf Messengerdienste wie etwa WhatsApp, SMS oder Handygespräche.
Durch die Auslegung des Begriffes "Gefährder" kann jeder einer Straftat bezichtigt werden, ohne dass Beweise vorliegen. Selbst wenn die Anschuldigung unrechtmäßig war und das später festgestellt wurde, hat die betroffene Person in der Regel schwerste Nachteile, z.B. Verlust der Wohnung und des Arbeitsplatzes oder schwerwiegende (psychische) Erkrankung. Eine Entschädigung vom Staat ist unwahrscheinlich oder erfordert einen bürokratisch komplizierten Weg. Deshalb muss der Protest dagegen auf die Straße getragen werden.