Sieg
Schweitzer versus Geschäftsführung - Nachkarten beendet
Manche Zeitzeugen erinnern sich: Vor knapp zehn Jahren überzog die Geschäftsführung des Jugendzentrums "Friedenspark" Gottfried Schweitzer, der seit 30 Jahren in dieser Einrichtung in der Kölner Südstadt arbeitete, mit drei fristlosen Kündigungen.
Das Solidaritätskomitee „Schweitzergarde“ powerte damals dagegen mit vielen breit aufgestellten Solidaritätsaktionen.
Seltener Zusatz im Arbeitsvertrag
Die waren so nachdrücklich, dass die Geschäftsführung kapitulieren musste. Nachdem sie ungefähr ein Dutzend Verfahren verloren hatte, verzichtete sie schließlich auf jedes weitere Rechtsmittel. Schweitzer, damals auch Bundestagskandidat der MLPD in der Südstadt, setzte als Schutz vor weiterem Ärger einen eher seltenen Zusatz in seinem Arbeitsvertrag durch: Er dürfe „frei und unabhängig entscheiden über Inhalt, Ablauf und Umfang seiner Tätigkeit“. Der Stachel bei der Geschäftsführung saß schmerzvoll tief.
Einige Zeit, nachdem Schweitzer in Rente war, kürzte sie ihm über Nacht die städtische Beihilfe für seine Krankheitskosten. Bis zu seinem (noch lange nicht zu erwartenden) Lebensende sollte er 25 Prozent aller anfallenden Krankenkosten persönlich zahlen! Die halsbrecherische Begründung: Kurz vor der Rente habe Schweitzer in Altersteilzeit gearbeitet; und Teilzeitarbeiter bekämen nun mal eine gekürzte Beihilfe. Alle Fachleute sahen das ganz anders. Aber verbissen klagte sich die Geschäftsführung jahrelang durch verschiedene Gerichte, bis am 24. Mai das Bundesarbeitsgericht radikal und endgültig einen Schlussstrich zog: Diese Kürzungen sind unzulässig! (Aktenzeichen 6 AZR 215/17)
Verursacher müssen die Kosten zahlen
Mögen alle Geschäftführungen daraus lernen: Nachtreten gegen Revolutionäre lohnt sich nicht! Bedauerlich ist allerdings, dass die Geschäftsführung die nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten wohl kaum aus der eigenen Tasche bezahlen wird, sondern aus dem Etat, den die Stadt Köln für die Jugendarbeit in Jugendzentren zur Verfügung gestellt hat. Wir fordern: Der Verursacher dieser Kosten muss zahlen - und nicht die Jugendlichen!