Prozess zu LLL
Kriminalisierung einer revolutionären Stadtführung
Am morgigen Freitag, 1. Juni, findet vor dem Amtsgericht Berlin ein Prozess wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht statt.
Angeklagt ist Claudius Reich, der am 14. Januar 2017 mit einem Team zusammen eine Stadtralley mit Stadtführungen zu „100 Jahre Oktoberrevolution in Berlin“ durchführte. Dazu trafen sich ca. 70 Teilnehmer am Rande des Alexanderplatzes zu einer Begrüßung und Einteilung - Dauer ca. 15 Minuten. Dafür wurde eine kleine Lautsprecheranlage verwendet. Das wird ihm als "nicht angemeldete Demonstration" ausgelegt.
Die Durchführung von solchen Stadtführungen ohne Antikommunismus zu unterschiedlichsten Themen der Arbeiter- und sozialistischen Bewegung in Berlin ist ein hohes Kulturgut! Gerade für Jugendliche ist dies ein tolle Sache. Hier wird fortschrittliche Geschichte lebendig und nicht die langweilige der Herrschenden, die viele von uns aus dem Geschichtsunterricht an den Schulen kennen.
Soll hier eine bestimmte politische Richtung kriminalisiert werden?
Bisher ist ein solches Vorgehen gegen Stadtführungen, und von denen gibt es jeden Tag in Berlin eine sehr hohe Zahl, einmalig. Soll hier eine bestimmte politische Richtung kriminalisiert werden? Ist das Teil der Rechtsentwicklung der Bundesregierung und des Versuchs revolutionäre und fortschrittliche Kräfte zu kriminalisieren?
In diesem Jahr wurde die Stadtführung zum Thema „100 Jahre Novemberrevolution in Berlin“ bei der Versammlungsbehörde angemeldet. Der bearbeitende Beamte rief zurück und sagte, dass er so etwas noch nicht bearbeitet habe und dies doch nicht notwendig sei. Als ihm die Geschichte von 2017 erzählt wurde, lachte er laut und die Bewilligung wurde erteilt.
Kommt zum Prozess:
Freitag, 1. Juni, Turmstraße 91, Berlin Moabit, Raum 370
Für 11.20 Uhr wird eine Protestkundgebung vor dem Gericht angemeldet.