Rebellisches Musikfestival

Rebellisches Musikfestival

Weitere rechtliche Erfolge gegen die Kriminalisierung des Musikfestivals und der MLPD

Um gegen die Diskriminierung und Kriminalisierung des Rebellischen Musikfestivals zu protestieren, wurde am 17. Mai 2018 in Saalfeld eine Protestkundgebung durchgeführt.

Von Roland Meister
Weitere rechtliche Erfolge gegen die Kriminalisierung des Musikfestivals und der MLPD
Provokatives Vorgehen der Polizei in Saalfeld (rf-foto)

 

 

Gegenüber Herrn Genja Scheller als Versammlungsleiter wurde seitens der provokativ auftretenden Polizei mitgeteilt, dass sein Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und deshalb ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wird.

Verfahren gegen Genja Scheller ist eingestellt

Anfang Juni wurde nun durch Herrn Koch, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Saalfeld, mitgeteilt, dass dieses Verfahren eingestellt wurde, wörtlich: „Ein Bußgeldverfahren in eigener Zuständigkeit wurde nicht eingeleitet und es erfolgte auch keine Anzeige beim Landkreis wegen des Verdachts auf Verstöße gegen sofort vollziehbare Aufgaben der Versammlungsbehörde“.

 

Wegen des Vorgehens der Polizei und von Vertretern des Ordnungsamtes der Stadt Saalfeld im Zusammenhang mit der Protestkundgebung am 17. Mai 2018 wurde Strafanzeige gegen Herrn Kriminaldirektor Dirk Löther als Leiter der Landespolizeiinspektion Saalfeld sowie weitere Personen gestellt. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde inzwischen bestätigt, dass die Strafanzeige unter dem Aktenzeichen 602 Js 17072/18 bearbeitet wird. Auch bezüglich des Antrags auf Löschung von im Rahmen des Polizeieinsatzes am 17. Mai 2018 in Saalfeld gemachten Ton- und Bildaufnahmen sowie erhobenen Personalien von Versammlungsteilnehmerinnen und –teilnehmern wurde mitgeteilt, dass dies geprüft und darüber zeitnah entscheiden würde.

Wichtig, offensiv gegen reaktionäres Verhalten vorzugehen

Auch wenn das im Gesamtzusammenhang eher kleinere positive Resultate sind, zeigen sie doch, wie wichtig es ist, konsequent und offensiv politisch und, im Zusammenhang damit, juristisch gegen das reaktionäre Verhalten der Polizei und Ordnungsbehörden in Thüringen vorzugehen.