Urteil

Urteil

Verfassungsgericht gegen Streikrecht für Beamte

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das reaktionäre Verbot für Beamte, sich an Streiks zu beteiligen. Beamte dürfen sich in Deutschland zwar in Gewerkschaften organisieren, aber nicht streiken: "Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit findet eine Schranke in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums." Das Verfassungsgericht widerspricht damit auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der in einem absoluten Streikverbot für Beamte einen Verstoß gegen Artikel 11 der Menschenrechtskonvention sieht.