GroKo
Gesetzesvorlage zur Rückkehr auf Vollzeit – Zugeständnis mit "heißer Luft"
Gestern beschloss das Bundeskabinett die Gesetzesvorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zum Recht auf befristete Teilzeit und Rückkehr in Vollzeit. Es soll am 1.1.2019 in Kraft treten.
Das Gesetz ist laut Heil ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und zur Vermeidung von Altersarmut. Tatsächlich ist es ein Zugeständnis an jahrelange Forderungen und Proteste aus der Gewerkschafts- und kämpferischen Frauenbewegung. Denn bislang sind vor allem Frauen von der „Teilzeitfalle“ betroffen, weil sie nicht in Vollzeit zurückkehren können.
Beschäftigte in Betrieben ab 45 Belegschaftsangehörigen sollen zukünftig das Recht erhalten, in eine sogenannte "Brückenteilzeit" zu gehen, also für eine bestimmte Dauer - zwischen einem und fünf Jahren - weniger zu arbeiten, bevor sie wieder in Vollzeit zurückkehren. Die Teilzeit kann mehrfach genommen werden, wenn ein Jahr Karenzzeit dazwischen liegt.
Viele Ausnahmen
Allerdings führen Einschränkungen dazu, dass für 55 Prozent aller Beschäftigten das Gesetz nicht oder nur zum Teil gilt. Allein 39 Prozent sind dadurch ausgeschlossen, dass die Regelung nur in Betrieben ab 45 Beschäftigten gilt. In Betrieben mit 45 bis 200 Beschäftigten kann nur jede(r) fünfzehnte Beschäftigte das Recht auf Rückkehr in Vollzeit in Anspruch nehmen. Das entspricht weiteren 26 Prozent aller Beschäftigten
Auch Beschäftigte, die bereits in Teilzeit sind, werden keinen garantierten Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit haben. Der liegt nur vor, wenn ein freier Arbeitsplatz vorhanden ist. Dazu heißt es im Gesetz: "Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen."