PKK
Erneute Festnahmen in Deutschland auf Grundlage des Paragraph 129b
Die Bundesregierung verschärft ihre Unterdrückung gegen den Freiheitskampf des kurdischen Volkes und gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) weiter.
Am 20. und 21. Juni hat die Bundesanwaltschaft den 36-jährigen türkischen Staatsangehörigen Veysel S., den 25-jährigen niederländischen Staatsangehörigen Agit K., den 36-jährigen türkischen Staatsangehörigen Cihan A. und die 34-jährige türkische Staatsangehörige Evrim A. festnehmen lassen. Veysel A. wurde in Gelsenkirchen festgenommen, die anderen Männer und die Frau durch SEK‘s in Singen, Göppingen und Böblingen.
Weg mit dem PKK-Verbot!
Die Festnahme erfolgte unter anderem auf der Grundlage des berüchtigten Paragraphen 129b (Unterstützung einer terroristischen ausländischen Vereinigung) Dazu schreibt der Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in seiner heutigen Pressemitteilung: "Veysel S. ist dringend verdächtig, sich mitgliedschaftlich an der ausländischen terroristischen Vereinigung 'Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)' beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Darüber hinaus" wirft die Bundesanwaltschaft ihm Menschenraub, Freiheitsberaubung, schweren Raub, gefährliche Körperverletzung sowie versuchte Nötigung vor.
Auch gegen die Beschuldigten Agit K., Cihan A. und Evrim A. besteht laut Pressemitteilung vor allem "der dringende Tatverdacht der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung 'PKK' (§ 129b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB)". Außerdem wird ihnen die Mitwirkung an der Entführung eines ehemaligen PKK-Mitglieds gemeinsam mit Veysel S. vorgeworfen.
Offenbar steht für die Bundesanwaltschaft die Mitgliedschaft in der PKK über den anderen schwerwiegenden Tatvorwürfen ("darüber hinaus"). Der Paragraph 129a/b muss endlich abgeschafft werden. Weg mit dem PKK-Verbot und Freiheit für Abdullah Öcalan!