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"Wahl-Kundgebung der MLPD vor dem Werkstor war legal!"

Am 11. Mai 2017 führte die MLPD mit ihrem Kandidaten Klaus Leymann eine Kundgebung am Opel-Werk in Bochum durch. Ein selbstverständliches demokratisches Recht. Dieser Ansicht schloss sich im April auch das Amtsgericht Bochum an. Die Kollegenzeitung "Der Blitz" bei Opel und den Zulieferern in Deutschland schreibt dazu:

Aus Kollegenzeitung "Der Blitz"

Die Behinderung der Kundgebung durch Opel mit Werkschutz und Polizei war absolut unzulässig: sie fand am Parkplatz vor Tor 20 auf frei zugänglichem Gelände statt.

 

Alle drei angeklagten Teilnehmer der Kundgebung wurden freigesprochen! Nach den kläglichen Versuchen der Bochumer Werksleitung, die Infostände der MLPD vor den Betriebsversammlungen im Saalbau mit Polizei zu unterdrücken, ist das die nächste peinliche Niederlage.

 

Ein absoluter Skandal war das Verhalten der Bochumer Staatsanwaltschaft: sie ließ die Verhandlung in einen Schwurgerichtssaal verlegen, Prozessbesucher mussten sich von Polizei filzen lassen und die drei Angeklagten saßen wie Schwerverbrecher hinter einer Panzerglasscheibe. Solche Versuche revolutionäre und klassenkämpferische Arbeiter und die MLPD zu kriminalisieren, liegen genau auf der Linie der Rechtsentwicklung der Bundesregierung und von erklärten Arbeiterfeinden wie CSU-Innenminister Seehofer. Auch dagegen hat sich die MLPD mit dem Urteil erfolgreich durchgesetzt

 

Am 31. August findet außerdem der Berufungstermin in Hamm statt, bei dem die Personalabteilung ihre schriftliche Rüge gegen Betriebsrat Steffen Reichelt durchsetzen will. Ihm wurde ein "Verstoß gegen das Verbot parteipolitischer Betätigung" vorgeworfen, weil er bei der Kundgebung anwesend war. Diesen Prozess wird Opel genauso verlieren, wie in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Bochum. Keine Chance für Antikommunismus!