„Verfassungsschutz“

„Verfassungsschutz“

Rote Hilfe e.V. prüft rechtliche Schritte

Im vor wenigen Tagen erschienen Verfassungsschutzbericht der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2017 wird die Rote Hilfe e.V. erneut als „gewaltorientiert“ bezeichnet. Dazu erklärt die Solidaritätsorganisation:

Von Rote Hilfe
Rote Hilfe e.V. prüft rechtliche Schritte
(grafik: Rote Hilfe)

Erst Anfang des Jahres war es dem Verein per Gerichtsverfahren gelungen, eine entsprechende Bezeichnung im Bericht für 2016 zu unterbinden.

 

Nun liefert die Behörde ihre im damaligen Urteil angemahnte fehlende Begründung für diese Bezeichnung nach und „aktualisiert“ gleichzeitig auch den VS-Bericht 2016, in dem nun auch wieder die angebliche Gewaltorientierung behauptet wird.

Solidaritätsarbeit wird behindert und der Verein stigmatisiert

„Wir prüfen erneut rechtliche Schritte. Mit der Bezeichnung als 'gewaltorientiert' soll unsere Solidaritätsarbeit behindert und der Verein stigmatisiert werden. Die Rote Hilfe unterstützt linke Aktivistinnen und Aktivisten, die Opfer staatlicher Repression werden in vielfältiger Weise (siehe Rote Fahne News).

 

Von der Vermittlung solidarischer Anwältinnen und Anwälte über Öffentlichkeitsarbeit und Prozessbegleitung bis hin zu finanzieller Unterstützung, im schlimmsten Fall auch der Betreuung im Gefängnis. Darüber hinaus engagieren wir uns für politische Grundrechte und gegen Gesetzesverschärfungen wie die neuen repressiven Polizeigesetze in vielen Bundesländern. Hierbei arbeiten wir mit unterschiedlichen Vereinen, Parteien und Initiativen zusammen.

Ein pluraler linker Solidaritätsverein ist heute wichtiger denn je

Die massive Polizeigewalt gegen Aktivistinnen und Aktivisten, aber auch Journalistinnen, Journalisten und Unbeteiligte sowie die umfassenden Grundrechtseinschränkungen während des G20-Gipfels haben doch gezeigt, dass es eines pluralen linken Solidaritsvereins bedarf, der sich um Betroffene kümmert ...“, erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.