Gerichtsurteil
Schwerer Angriff auf demokratische Rechte und Grundfreiheiten
Die Rechtsanwälte der ehemaligen Vorsitzenden der Anatolischen Föderation Latife Cenan-Adigüzel, Roland Meister und Yener Sözen, sowie Freundinnen und Freunde haben die folgende Pressemitteilung herausgegeben:
Vor ziemlich genau sechzehn Monaten, am 16. Februar 2017, wurde im Paragraph 129 a/b-Verfahren gegen unsere Mandantin und Freundin Latife Cenan-Adigüzel ein aus unserer Sicht skandalöses Urteil seitens des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: III – 5 StS 1/15 – OLG Düsseldorf) wegen angeblicher „Mitgliedschaft“ in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ (gemeint ist die türkische DHKP-C /Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) gefällt.
In dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Verfahren war der Haftbefehl nach einigen Monaten außer Vollzug gesetzt worden. Latife wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Exitenzbedrohendes Hafturteil
Über ein Jahr später hat der BGH nun die von uns eingelegte Revision verworfen (Aktenzeichen: BGH 3 StR 661/17). Das existenzbedrohende Hafturteil gegen die seit Jahren antifaschistisch, antirassistisch und migrationspolitisch aktive Mutter zweier Töchter und Altenbetreuerin aus Wuppertal hat somit jetzt Rechtskraft und eine baldige Ladung zum Haftantritt ist zu erwarten.
Nachdem der BGH das Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt hat, kommt der Ausdehnung der Kriminalisierung und Diskriminierung progressiver, antifaschistischer und revolutionärer Personen und Organisationen auch eine Signalwirkung zu – sie reiht sich in die zu beobachtende Rechtsentwicklung in Deutschland ein. Mit dem Urteil erfolgt eine Erweiterung des Verbots der DHKP-C und deren Kriminalisierung als sogenannte „terroristische Organisation im Ausland“ auf die migrantische Organisation „Anatolische Föderation“ ...