Polizeigesetz NRW

Polizeigesetz NRW

Vor dem Tor: „mich trifft das nicht ...(?)“

Beim Rote Fahne-Verkauf vor dem Tor, kam ich mit einem Kollegen ins Gespräch. Dabei sprach ich ihn auf das neue Polizeigesetz in NRW an.

Korrespondenz

Der Kollege hatte schon von der Gesetzesvorlage gehört, aber ihn treffe das ja nicht: „Ich halte mich ja an die Gesetze.“

Nur so konnten die Kumpel sich durchsetzen

Ein Kollege

Ich fragte ihn nach den Streiks der Bergarbeiter 1997 gegen die geplante Vernichtung Zehntausender Arbeitsplätze. „Autobahn, Wasserstraßen, die Bannmeile in Bonn blockieren – war das alles gesetzlich?“ Er kam ins Nachdenken: „Sicher nicht, aber es war auf jeden Fall richtig. Nur so konnten die Kumpels sich durchsetzen.“

Sofortige Festnahme ist nach dem neuen Polizeigesetz möglich

„Das war zumindest schwerer Landfriedensbruch, wenn nicht noch mehr. Wenn Du das heute noch richtig findest, kannst Du nach dem neuen Polizeigesetz künftig sofort festgenommen werden. Du musst dich nicht erst strafbar machen - für die Polizei reicht allein die Vermutung, dass Du straffällig werden könntest! Dann können sie dich einkassieren, Hausarrest auferlegen oder sogar wochenlang einsperren.“

 

Er schaute mich ungläubig an: „Aber den Kumpels ging es doch um ihre Arbeitsplätze, da muss man doch was riskieren!“ „Genau, und deshalb ist auch wichtig, dass Du mit Deinen Kollegen darüber diskutierst und ihr Euch überlegt, gemeinsam an der Demonstration am 7. Juli in Düsseldorf teilzunehmen.“ Wir verabschiedeten uns freundlich und er versprach, sich das gründlich zu überlegen.