Gerichtsentscheid

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Schwere Schlappe für "Verfassungsschutz" und NRW-Innenministerium

2016 hatte eine allein erziehende Mutter aus Leverkusen für ihre vier Mädchen beim Jugendamt einen Zuschuss für die Teilnahme am Sommercamp von REBELL und ROTFÜCHSE beantragt.

Von gos
Schwere Schlappe für "Verfassungsschutz" und NRW-Innenministerium
Heiß aufs Sommercamp? Dann jetzt schnell anmelden (rf-foto)

Im folgenden Ablehnungs-Bescheid bezog sich die Stadt auf einen Erlass des NRW-Innenministeriums, der vom „Verfassungsschutz“ initiiert wurde: Beim REBELL handele es sich um "Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung". Dagegen reichten die vier Kinder Klage ein.

Richter fand das Sommercamp offensichtlich erholsam

Anfang des Jahres gab es einen Erörterungstermin beim Sozialgericht in Düsseldorf. Die Mutter und die Kinder schilderten ausführlich und begeistert, was sie alles auf dem Sommercamp gemacht hatten. Der Richter, der auch schon Prospekte und Berichte über das Camp gegoogelt hatte, fand, dass das Camp offensichtlich gut zur Erholung für die Kinder geeignet gewesen sei. Dem konnten die anwesenden Vertreter des Jugendamtes nichts entgegensetzen als den ministeriellen Erlass.

 

Jetzt kam das schriftliche Urteil: „Die Beklagte wird ... verpflichtet, den Klägerinnen … aus Bildung und Teilhabe für die Teilnahme an Freizeiten (Zuschüsse) in Höhe von jeweils 120 Euro zu gewähren.“ Die Ablehnung der Anträge durch die Stadt sei „rechtswidrig" und "verletzte die Klägerinnen in ihren Rechten“. MLPD und REBELL seien schließlich nicht verboten. Das Urteil würdigt und zitiert ausführlich das Programm des Camps.

Schallende Ohrfeige

So ist dieses Urteil eine schallende Ohrfeige für den „Verfassungsschutz“ und das damalige SPD-Innenministerium. Alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die einen Anspruch auf BuT-Zuschüsse haben (Bildung und Teilhabe), können sich jetzt bei der Beantragung auf dieses Urteil berufen: Sozialgericht Düsseldorf, Az.: S 12 AS 4276/16 vom 6.6.2018.