Gerichtsurteil
Solidarität mit Latife Cenan-Adigüzel
Die Anwälte, Freundinnen und Freunde von Latife Cenan-Adigüzel haben folgendes veröffentlicht:
Am 18. Juni 2018 veröffentlichten wir – Latifes Anwälte und ihre Unterstützerinnen- und Unterstützer-Gruppe – eine Pressemitteilung zur unserer Meinung nach inakzeptablen Zurückweisung des Revisionsantrags zum Hafturteil gegen unsere Mandantin und Freundin vom 16. Februar 2017 durch den BGH (Bundesgerichtshof).
In der Pressemitteilung sprachen wir davon, dass eine „baldige Ladung zum Haftantritt zu erwarten [ist]“. Heute, eine Woche später, befindet sich Latife Cenan-Adigüzel bereits seit drei Tagen in der Haftanstalt Willich. Hier soll sie ihre 39-monatige Haftstrafe wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ absitzen …
Verfolgung einer aktiven Antifaschistin
Die staatliche Verfolgung einer seit dreißig Jahren in Deutschland lebenden Mutter und Altenpflegerin fand im Urteil des Staatsschutzsenats am OLG Düsseldorf jedoch kein Ende – auch jetzt betreibt die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf die Sanktionierung der kämpferischen Antifaschistin mit einer Entschlossenheit, die an Vernichtungswillen grenzt.
Angesichts der Erkrankung Latifes, ihres herzkranken Ehemannes und auch im Hinblick auf die von ihr täglich und teilweise seit Jahren betreuten alten und kranken Menschen beantragten wir am 20. Juni die Gewährung von Haftaufschub, um ihr eine ärztliche Behandlung zu ermöglichen und um Lösungen für die auf sie angewiesenen Menschen zu arrangieren. Doch schon am 21. Juni erreichte uns die Ablehnung des Antrages durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ...