Polizeigesetz NRW

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Polizei-Schikanen gegen Demonstration in Düsseldorf

Für den kommenden Samstag, 7. Juli, erwartet das Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ Tausende Demonstrierende in Düsseldorf, die sich gegen die geplanten Gesetzesverschärfungen wenden. Die Polizei behindert die Demonstration allerdings durch ausufernde und unverhältnismäßige Auflagen. Dazu schreibt das Bündnis:

Von Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“

Im gesamten Demonstrationszug sind lediglich zwei Lautsprecherwagen zugelassen, die am Anfang und am Ende des Zuges fahren sollen. Zudem gibt es die Auflage, dass erkennbar alkoholisierte Menschen von der Versammlungsleitung aus der Demonstration zu entfernen sind.

Begründung ist skandalös

„Die Polizei verbietet uns Lautsprecherwagen innerhalb der Demonstration, damit ihr ein schnelles Eingreifen in den Zug möglich sei. Diese Begründung ist für uns skandalös. Warum geht die Polizei davon aus, das sei nötig? Dies ist ein Musterbeispiel für die polizei-gemachte Vorab-Krimininalisierung von grundrechtlich geschütztem Verhalten, gegen die wir am Samstag auf die Straße gehen“, sagt Michèle Winkler, Sprecherin des Bündnisses.

Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Düsselorf eingeleitet

Doch das Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ setzt sich auch juristisch gegen diese Auflagen zur Wehr und hat ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingeleitet.

 

Thomas Eberhardt-Köster, der Versammlungsleiter der Demonstration, dazu: „Die unverhältnismäßigen Auflagen der Polizei können wir nur als Schikane und Einschüchterungsversuch bewerten. Sie sind ein Musterbeispiel für die Kritik, die wir am geplanten Polizeigesetz haben. Sie schränken die Ausübung von Grundrechten massiv ein. Wir wollen einen bunten und kreativen Protest, die Auflagen behindern uns dabei. Es ist bezeichnend, dass wir den Rechtsweg beschreiten müssen, um unsere Kritik an diesem grundrechtsfeindlichen Polizeigesetz effektiv äußern zu können.“