Kultursaal Horster Mitte

Kultursaal Horster Mitte

Gelsenkirchen müsste sich glücklich schätzen …

Praktisch über Nacht erstellte der renommierte Kunsthistoriker Prof. Roland Günter ein Gutachten, eine Stellungnahme, ja Expertise zur Nutzungsuntersagung der Horster Mitte. Anders als die Verantwortlichen für die Schließung des Kultursaales, ist ihm die Horster Mitte bestens bekannt. Er schreibt unter anderem:

Prof Roland Günter
Gelsenkirchen müsste sich glücklich schätzen …
Prof Roland Günter bei der Eröffnung des Kultursaal 2008

„Es ist unfassbar, wie sich die Stadt Gelsenkirchen die Blöße gibt, in solchen Zusammenhängen als völlig derangiert zu erscheinen. Die acht Seiten Papier, mit denen sie versucht, die Schließung zu begründen, sind unter vielen Aspekten fehlerhaft – auch teilweise in grober Weise.

Da ist vom Schutz der Öffentlichkeit die Sprache. Aber dieser gilt nicht nur der Sicherheit mit der Gefahren-Abwehr, sondern auch der Öffentlichkeit in produktiver Weise, wenn sie sich besonders vielfältig sinnreich nutzen lässt.

Ich finde in der Ordnungs-Verfügung die erste Seite panikartig als drohende Katastrophe ohne Maß und Wahrscheinlichkeit mit allen erdenklichen Illusionen und zweckbestimmt dargestellt. Als ob sich die Gesetze gegen den gesunden Menschenverstand richten. Von der zweiten, produktiven Seite der Öffentlichkeit, die zur Entstehung des gesellschaftlichen Lebens beiträgt, gibt es keine einzige Zeile. Rundumsicht ist etwas Anderes.

Eine Kommune hat den Auftrag, die Lebendigkeit des Gemeinwesens zu fördern

Prof. Roland Günter

Fehlerhaftigkeit im Verhalten. Eine Kommune hat fundamental den Auftrag, die Lebendigkeit des Gemeinwesens zu fördern. Sie müsste sich glücklich schätzen, etwas so Lebendiges wie die „Horster Mitte“ zu haben.

Es müsste kommunalem Handeln gleichgültig sein, ob es Parteien gibt, die politisch anderer Meinung sind. Wer sich auskennt, weiß, wer hinter der Schließung steht – ohne sich offen zu zeigen. Eine Verwaltung darf sich nicht zu ihrem Büttel machen.

Sollen sie doch alle ihre Lebendigkeit entwickeln. Damit keine die andere verbieten lässt. Eine Kommunalverwaltung muss fördern und darf im Sinne wohlverstandener Demokratie nicht behindern und verhindern wollen.“

 

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