Staatsapparat kommt aus der Reserve

Staatsapparat kommt aus der Reserve

Angriffe gegen das Musikfestival zielten auf die MLPD

Die Staatsanwaltschaft Gera hat sich rundweg geweigert, überhaupt strafrechtliche Ermittlungen wegen der Kriminalisierung und Diskriminierung von MLPD und Rebellischem Musikfestival aufzunehmen.

Interview

Gegen diese Kriminalisierung und Diskrminierung hatte Stefan Engel – der frühere Vorsitzende der MLPD und erster Adressat der „Gefährder“-briefe - gegen Bundesinnenminister Seehofer, Verfassungsschutz-Präsident Maaßen, den polizeilichen Einsatzleiter Dirk Löther und andere Anzeige erstattet (siehe Rote Fahne News). Aber die Staatsanwaltschaft Gera weigert sich überhaupt zu ermitteln und läßt die Katze aus dem Sack. Das Schreiben vom 27. Juni 2018 dazu ging am 2. Juli 2018 bei der MLPD ein (siehe Rote Fahne News). Rote Fahne News befragte dazu Rechtsanwalt Peter Weispfenning:

Ist das ein üblicher Vorgang, dass bei einer Anzeige noch nicht einmal ermittelt wird?

Nein, das Ganze ist schon sehr ungewöhnlich. Die Anzeige wurde sehr schnell bearbeitet, um sie vom Tisch zu wischen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist einerseits gefährlich, weil sie auf eine offene Gesinnungsjustiz hinausläuft. Andererseits ist sie dahingehend offenherzig, dass es bei dem ganzen Vorgehen der Polizei im Zusammenhang mit dem Rebellischen Musikfestival im Kern gar nicht um Grup Yorum ging. So kommt die Staatsanwaltschaft nicht umhin, festzustellen, dass der „Hinweis in dem Schreiben des Beanzeigten (Dirk Löther), bereits der Auftritt der ‚Grup Yorum‘ als solcher sei bereits strafbar, ... bei korrekter juristischer Prüfung des Sachverhalts fehl(ging)“. Sie muss also zustimmen, dass es von vornherein keinen haltbaren Verdacht gab, der einen „Gefährder“-brief gegen Stefan Engel oder eine bereits begonnene Polizeiattacke rechtfertigt.

 

Die Staatsanwaltschaft rechtfertigt das Ganze aber mit zwei "Argumenten". Erstens sei die Quelle für den Polizeieinsatz ja der Verfassungsschutz gewesen: Da die angeblichen „Feststellungen… auf der Grundlage von Recherchen des Verfassungsschutzes beruhen, kann dem Beanzeigten insoweit kein Vorwurf der Verleumdung gemacht werden.“ Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Sowohl der Verfassungsschutz als auch der Staatsschutz unterstehen den Innenministerien. Wenn sich nur der eine auf den anderen beruft, dann kann er nach dieser seltsamen Logik diffamieren und kriminalisieren, wen er will.

 

Der „Gefährder“-brief gegen Stefan Engel und das ganze Vorgehen soll zweitens legal sein wegen der politischen Ausrichtung der MLPD. So heißt es weiter, dass die Diffamierungen durchaus „verifizierbar“ sein könnten wegen der „Selbstdarstellung des Anzeigenerstellers bzw. der MLPD und der übrigen betroffenen Organisationen in der Öffentlichkeit. Diese zielen auf einen revolutionären Umsturz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und den Aufbau einer Diktatur des Proletariats.“ Daraus ergebe sich der „Ermessensspielraum“ zum Vorgehen gegen die MLPD und ihre Repräsentanten.

 

Diese Logik hat weder etwas mit freiheitlich noch demokratisch zu tun, es bedeutet schlichtweg Gesinnungsstrafrecht. Nicht die Taten der Angezeigten, sondern die missliebige politische Zielsetzung des Anzeigenerstatters wird zum zentralen Punkt der Untersuchung der Staatsanwaltschaft. Wir werden dagegen umgehend Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen.“

Vielen Dank für diese Informationen!