Gegen das neue Polizeigesetz NRW
Juristischer Erfolg für das Bündnis gegen das neue Polizeigesetz NRW
Das Bündnis gegen das neue Polizeigesetz NRW erklärte in einer Pressemitteilung am Freitagabend:
Das Oberverwaltungsgericht NRW gab dem Eilantrag des Bündnisses gegen das neue Polizeigesetz NRW am Abend des 6. Juli, statt. Der polizeilichen Auflage, dass nicht mehr als zwei Lautsprecherwagen zur Großdemonstration am Samstag, 7. Juli, in Düsseldorf zugelassen seien, wurde damit in zweiter Instanz eine sehr deutliche Absage erteilt. Die geplanten sechs Lautsprecherwagen dürfen fahren. In der Urteilsbegründung weist das Gericht die polizeiliche Gefahrenprognose als haltlos zurück. Für das von der Polizei aufgebaute Szenario eines unfriedlichen Verlaufs gebe es, so das Gericht wörtlich, "nichts Belastbares". Vorhergehende Versammlungen des Bündnisses seien friedlich abgelaufen, und die Zusammensetzung des Bündnisses lasse für die morgige Großdemonstration auf einen friedlichen Verlauf schließen.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich. Sie beweist, was wir von Anfang an gesagt haben: Der polizeiliche Versuch, unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken, ist haltlos und vollkommen ungerechtfertigt.", so Thomas Eberhardt-Köster, Sprecher des Bündnisses und Versammlungsleiter.
Bunte, vielfältige und offene Demonstration
Das Bündnis ... freut sich auf eine bunte, vielfältige und offene Demonstration. "Nun können wir uns wieder auf unser eigentliches Vorhaben konzentrieren: Wir werden unsere Grundrechte ... auf der Straße verteidigen ... Wir rufen deswegen alle freiheitsliebenden Menschen auf, Seite an Seite mit uns zu demonstrieren." so Sonja Hänsler, Sprecherin des Bündnisses.