Kultursaal Horster Mitte
Nachweis, dass die Stadt Gelsenkirchen willkürlich vorgeht – Statiker gibt erste Beurteilung ab
Im Fall der unberechtigten Nutzungsuntersagung für den Kultursaal Horster Mitte durch die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Anwaltskanzlei Meister & Partner, die den VermögensVerwaltungsVerein als Besitzer des Saals vertritt, aktuell einen Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen veröffentlicht.
In diesem wird nachgewiesen, dass die Stadt in dieser Sache „willkürlich“ und aus „sachfremden Erwägungen“ heraus agiert. (Hier kann der Schriftsatz gelesen werden!)
Außerdem hat sich der vom VVV beauftragte Statiker, Dipl.-Ingenieur Uwe Godder, zur von der Stadt monierten Bodenplatte bereits am 4. Juli in einer ersten Beurteilung geäußert: " ... Der Verschluss der alten Deckenöffnung für den damaligen Kellerzugang wurde von mir am heutigen Tage begutachtet.
Standsicherheit ist gewährleistet
Die Abdeckung ist mit einer Multiplexplatte in einer Stärke von 4.0 cm abgedeckt und liegt auf einem umlaufenden verankerten Stahlwinkel auf. Die Spannweite beträgt 1,14 m. Aus statischer Sicht ist die Abdeckung ausreichend dimensioniert und kann daher weiterhin benutzt werden. Die Standsicherheit ist somit gewährleistet. Der schriftliche statische Nachweis wird erbracht und erfolgt kurzfristig." (Hier gibt es die Beurteilung als pdf-Datei!)