NSU-Prozess

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Urteil: Lebenslänglich für Beate Zschäpe – zwischen zehn und zwei Jahre für Mitangeklagte

Mit den heute gesprochenen Urteilen des Oberlandesgerichts München ist der NSU-Prozess nach mehr als fünf Jahren Dauer zu Ende gegangen.

Von ffz
Urteil: Lebenslänglich für Beate Zschäpe – zwischen zehn und zwei Jahre für Mitangeklagte
Vor Prozessbeginn im Jahr 2013 kamen Tausende zu einer großen Demonstration gegen Faschismus und in Solidarität mit den Hinterbliebenen auf dem Stachus in München zusammen (foto: linksfraktion - Demonstration zum NSU Prozess München-5 auf flickr Demonstration (CC BY 2.0))

Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl verurteilte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung zu lebenslanger Haft und stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest. Das schließt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren zwar nicht aus, macht sie aber fast unwahrscheinlich. Allerdings wurde keine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet, die dafür gesorgt hätte, das Zschäpe auch nach Verbüßung der Strafe in Haft bleiben muss.

Zschäpes Verteidiger wollen gegen das Urteil Revision einlegen

Auch die mitangeklagten Faschisten wurden verurteilt: Ralf Wohlleben als Waffenbeschaffer erhielt zehn Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord. Holger G. wird für drei Jahre ins Gefängnis gehen. Er wurde wegen Unterstützung einer terroristisachen Vereinigung verurteilt. André E. bekam zwei Jahre und sechs Monate, ebenfalls wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Carsten S. wurde wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Zschäpes Verteidiger wollen gegen das Urteil Revision einlegen.

Unzufriedenheit bei den Angehörigen der Opfer

Die Angehörigen der Hinterbliebenen sind sich ziemlich einig, dass der Prozess mehr vertuscht, als das er aufgedeckt hat und dass die Strafen zu niedrig sind. So erklärte der Sohn des NSU-Opfers Enver Şimşek, Abdulkerim Şimşek, gegenüber dem Spiegel: „Jahrelang wurden … Akten aufgehoben. Erst als der Generalstaatsanwalt sie haben will, werden sie geschreddert: Frist abgelaufen. Das kann doch kein Zufall sein … Vermutlich gab es jemanden in höherer Position, der alles koordiniert und geplant hat. Möglicherweise auch eine Art Netzwerk. Das ist meine Meinung, aber nur eine Vermutung. Der Prozess und die Ausschüsse klären das jedenfalls nicht.“

 

Der Prozess diente auch dazu, die Verstrickung von Teilen des Staatsapparats und der Geheimdienste mit dem faschistischen Terrornetzwerk zu vertuschen. Umso wichtiger ist gerade jetzt die vollständige Aufklärung und die Bestrafung aller Beteiligten.