Kultursaal Horster Mitte

Kultursaal Horster Mitte

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab - Proteste gehen weiter

Heute Nachmittag lehnte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Eilantrag des Vermögensverwaltungsvereins (VVV) gegen die Nutzungsuntersagung des Kultursaals durch die Stadt Gelsenkirchen ab.

von rg
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab - Proteste gehen weiter
Die Mahnwache vor dem Kultursaal Horster Mitte wird vorerst weiter bestehen bleiben (rf-foto)

In dem Beschluss wird der Stadt ein Blanko-Scheck ausgestellt. Dass die Stadt den Antragsteller noch nicht einmal angehört hat, bevor der Saal geschlossen wurde - das sei unerheblich. Kurzum: die Behauptung der Stadt von Gefahr für Leib und Leben wird übernommen. Damit wird die Ansicht der Stadt zum entscheidenden Kriterium für die Beurteilung des Handelns der Stadt gemacht, ein klassischer Zirkelschluss.

Radikaler Taktikwechsel

Rote Fahne News fragte Rechtsanwalt Peter Weispfenning kurz nach Eingang des Beschlusses nach einem ersten Statement:„Bis ca. Mai 2018 fanden alle Beratungen und Verhandlung mit der Stadt immer unter der Prämisse statt, wie die Nutzung des Kultursaals als Versammlungsstätte ausgestaltet und formell genehmigt wird.

 

Wir wissen aus den Akten der Stadt hundertprozentig dass irgendwann zwischen dem 11. April 2018 und dem 11. Juni 2018 ein radikaler Taktikwechsel stattfand, der keinerlei sachliche Gründe hat. Am 11. Juni wurden die Weichen auf eine sofortige Stilllegung des Saals gestellt. Seitdem argumentiert die Stadt mit einer angeblich akuten 'Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit' von Besuchern des Saals, der dringendes Handeln erforderlich machte. Wenn das wirklich so gewesen wäre, hätte die Stadt dies zwölf Jahre lang anstandslos geduldet. Woher der Sinneswandel?

Stadt hat ihren so genannten Ermessensspielraum missbraucht

An dem Beschluss fällt somit auf, dass unser ganzer Vortrag zum politisch motivierten willkürlichen Vorgehen der Stadt unberücksichtigt bleibt. Die Stadt hat eben nicht ‚ermessensfehlerfrei’ gehandelt – wie das Gericht behauptet-, sondern ihren sog. Ermessensspielraum missbraucht.

 

Sämtliche Dokumente zu unseren Gunsten – wie die positive Stellungnahme der Feuerwehr zu unserem Brandschutzkonzept, die die Stadt gegenüber dem VVV sogar verschwiegen hat, finden keinerlei Würdigung. Lächerliche und vom Statiker längst widerlegte Unkenrufe über die Standsicherheit werden nur kryptisch gewürdigt. So heißt es: ‚Dem Antragsteller ist zuzugestehen, dass die Auffassung, durch Schließung einer Deckenöffnung werde die Standsicherheit des Gesamtgebäudes in Frage gestellt, nicht recht nachvollziehbar ist.‘

Wir werden jetzt in unserer Kanzlei den Beschluss gründlich untersuchen. Wir haben die Möglichkeit, uns mit einer Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht zu wenden und wir werden die Sache auf keinen Fall auf sich beruhen lassen.“

Mahnwache wird bis auf weiteres fortgeführt

In jedem Fall wird von Seiten des VVV mit Hochdruck weiter an der Baugenehmigung und allen sinnvollen und selbst vorgeschlagenen Maßnahmen gearbeitet. Die MLPD hat bereits angekündigt, jetzt erst Recht gemeinsam mit anderen Nutzern und Unterstützern den Protest für die sofortige Wiedereröffnung des Kultursaals weiter zu führen und zu intensivieren. Die Mahnwache an der Horster Mitte wird bis auf weiteres fortgeführt und eine Demonstration in Horst geplant.