Stuttgart
2.200 Euro Strafe für Wahlkampf der Internationalistischen Liste / MLPD vor Daimler?
Weil der Anmelder einen Strafbefehl über 1.000 Euro - sowie je 200 Euro Bußgeld für sechs weitere Aktivisten - für den Wahlkampfauftritt der Internationalistischen Liste / MLPD am 13. September 2017 vor Daimler nicht bezahlt, kommt es am Mittwoch, dem 18. Juli 2018, zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Esslingen.
Die Wahlkundgebung fand vor dem Haupttor des Mettinger Werkes statt und war ordnungsgemäß angemeldet. Allerdings verweigerte die Werksleitung von Daimler dem vom Esslinger Ordnungsamt angefragten Platz vor der Pforte mit Verweis auf ihr Hausrecht. Sie wies den Wahlkämpfern einen abseits gelegenen toten Winkel zu.
Damit sollte der Zweck des Wahlkampfes, sich direkt an die Wähler bzw. in diesem Fall an die Arbeiterinnen und Arbeiter zu wenden, behindert werden. Als die Aktivisten der Internationalistischen Liste dennoch vor dem Tor Wahlzeitungen verteilen und mit Hilfe eines Lautsprechers mit den Kollegen diskutierten, rief der Werkschutz die Polizei, die trotz Protest die Aktion beendete.
Die aktuelle Presssemitteilung der MLPD Stuttgart-Sindelfingen trägt deshalb die Überschrift: „Wer protestiert wird ruiniert?“ Ausgerechnet kriminelle Abgasmanipulateure fordern "Recht und Ordnung“! Und weiter heißt es:
„Will sich Daimler nicht an die Gerichtsurteile halten, weil der Vorstand angesichts der wachsenden öffentlichen Kritik an der Abgasmanipulation oder früheren Affären - wie 'Hungerlöhne unterm Stern', über die eine SWR-Reportage berichtete - dünnhäutig geworden ist? Trauen sie 'ihren lieben Mitarbeitern' kein eigenes Urteil zu, als die Internationalistischen Liste / MLPD diese Fragen zu den Topthemen ihres Wahlkampfes machte und den persönlichen Kontakt zu den Beschäftigten suchte? CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen, die auch von Daimler jährlich insgesamt mit 320.000 Euro Spenden bedacht werden und die besten TV-Sendezeiten bekommen, sind von solchen Behinderungen nicht betroffen."
Termin: 18.7.2018, 13.30 Uhr Amtsgericht Esslingen, Ritterstraße 8, Sitzungssaal 1 / 1. OG