MLPD
Ex-MdB Volker Beck: Willkommen im juristischen Absurdistan
Am gestrigen Donnerstag, dem 9. August 2018, gingen beim Zentralkomitee der MLPD und bei zwei weiteren Adressaten jeweils „außer-und vorgerichtliche Aufforderungen zur Unterlassung falscher Aussagen“ von Ex-MdB Volker Beck (Grüne) ein.
So fordert er, dass künftig folgende Aussage, die auf Rote Fahne News veröffentlicht wurde, nicht mehr verbreitet wird: „Dabei¹ arbeitete Weinthal aufs engste mit Ex-MdB Volker Beck zusammen, der sich dadurch hervortut, alles was links ist, mit Nazis gleichzusetzen, und selbst die faschistoide Politik der israelischen Netanjahu Regierung bedingungslos verteidigt.“
Nichts als die Wahrheit
Nur entspricht es der Wahrheit, dass Benjamin Weinthal bei seiner Hetze gegen die Internationalistische Liste/MLPD als angebliche „Terrorliste“ mit Volker Beck zusammenarbeitete. Er zitierte Volker Beck in seinem Artikel ja sogar und es gibt im Internet Berichte über ihre Freundschaft. Und dass Volker Beck alles was links ist mit faschistischer Politik gleichsetzt, hat er erst unlängst mit seiner üblen Gleichsetzung des Slogans „#Aufstehen“ mit dem Nazi-Slogan (Deutschland-)„Erwache!“ unterstrichen. Und er möchte doch sicherlich gar nicht bestreiten, dass er die imperialistische Netanjahu Regierung verteidigt...
Logik ist nicht Becks' Stärke
Dann wendet er sich noch gegen einen Twitter-Beitrag, der angeblich von der MLPD Essen-Ost stammen soll. Es gibt in der MLPD aber keine Organisationseinheit „Essen-Ost“ und selbst wenn es sie gäbe, wäre das Zentralkomitee schon gar nicht dafür verantwortlich. Aber Logik ist nicht die Stärke von Volker Beck.
Dass er seinen Unterlassungsantrag gegen jemanden richten muss, der auch konkret etwas unterlassen kann, hat er auch nicht verstanden. Es schickt einfach an mehrere Adressaten ein Schreiben und behauptet ins Blaue hinein, dass die „Strukturen nicht zu durchschauen“ seien und sich jeder raussuchen sollte, wofür er verantwortlich ist. Dann will er noch von jedem der drei Adressaten 500 Euro für seine Kosten und Mühen überwiesen bekommen. Natürlich kann er fordern, was er will - er könnte genauso gut 50 Euro, 5.000 oder 50.000 Euro fordern – nur wird ihm niemand für ein rechtlich desaströses Papier auch nur einen Cent zahlen und muss es auch nicht.
Nun ja, getroffene Hunde bellen laut, wenn sie schon nicht beißen können.