Bayern

Bayern

PAG: Elf Personen ohne Anklage in Haft

Seit August 2017 ist in Bayern die "Unendlichkeitshaft" möglich. Menschen, von denen - tatsächlich oder vermeintlich - eine Gefahr ausgeht, können ohne Anklage bis zu drei Monate eingesperrt werden. Ein Richter entscheidet, ob die Haft verlängert wird. Gegen elf Personen wurde die neue Bestimmung bisher angewandt. Ein Flüchtling aus Syrien saß zwei Monate ohne Anklage in Haft. Er habe sich selbst verletzt, um seine Forderungen durchzusetzen, sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Auch die anderen Personen, die länger als zwei Wochen in Präventivhaft waren, sind offenbar Asylbewerber.