YPG-Fahne

YPG-Fahne

Staatsanwaltschaft will 200 Euro Geldstrafe von Monika Gärtner Engel

Weil sie in Gelsenkirchen am 20. März auf einer Protestdemonstration gegen den völkerrechtswidrigen Überfall türkischer Truppen auf Efrîn (Demokratische Föderation Nordsyrien /Rojava) eine Fahne der kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) aus Rojava gezeigt habe, soll Monika Gärtner-Engel nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Essen zu einer Geldstrafe von 200 Euro oder 20 Tagessätzen verurteilt werden.

Von fj

Monika Gärtner-Engel ist Moderatorin der Montagsdemo Gelsenkirchen. In dieser Funktion übernahm sie die Fahne von kurdischen Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Kurz darauf folgte die Konfiszierung durch die Polizei. Dabei hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch am Tag der Demonstration bestätigt, dass die YPG-Fahne auf der Demonstration gezeigt werden darf.

Keinerlei PKK-Symbole auf der Demonstration

Über diese gerichtliche Entscheidung hat sich der Einsatzleiter der Polizei selbstherrlich hinweggesetzt und die YPG-Fahne beschlagnahmt. Als Rechtfertigung für diese willkürliche Polizeiaktion wird jetzt die Behauptung nachgeschoben, auf der Demonstration seien auch andere Fahnen gezeigt worden, die im Zusammenhang mit der PKK stünden, wodurch die YPG-Fahne selbst zu einem „verbotenen Kennzeichen“ würde. Pech nur, dass auf sechs DVDs und zahlreichen Fotos in der Strafakte weit und breit kein PKK-Symbol zu sehen ist.

Monika Gärtner-Engel hat postwendend Einspruch erhoben

Natürlich wird dieser Versuch, im Rahmen der Rechtsentwicklung der Regierung die Solidarität mit dem kurdischen Widerstand in Efrîn zu kriminalisieren, nicht akzeptiert. Monika Gärtner-Engel hat daher auch postwendend Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben, über den das Amtsgericht Gelsenkirchen öffentlich verhandeln muss.