Frauenverband Courage

Frauenverband Courage

Schlappe für den „Verfassungsschutz“

Die Vorgeschichte: Im Jahr 2013 wurde der Frauenverband Courage e.V. im Verfassungsschutzbericht NRW aufgeführt. Dagegen hatte der Frauenverband Klage eingereicht. Diese war zunächst vom Verwaltungsgericht Düsseldorf im Juni 2015 zurückgewiesen worden. Am 7. August fand die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster statt.

Von jg
Schlappe für den „Verfassungsschutz“
Blick in den Gerichtssaal. Das Interesse an dem Fall war groß (foto: Frauenverband Courage)

In der Pressemitteilung des Frauenverbandes Courage heißt es:

„Das inzwischen schriftlich eingegangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts werten wir als Erfolg unseres couragierten Vorgehens gegen den sogenannten ‚Verfassungsschutz‘ mit seinem unhaltbaren und zum Teil lächerlichen ‚Beweisen‘. Immerhin verurteilte das Gericht ihn dazu, bestimmte Passagen über Courage aus dem Bericht von 2013 zu entfernen und im nächsten Jahresbericht richtigzustellen, dass die Berichterstattung über Courage teilweise rechtswidrig war. Dabei geht es u.a. um Behauptungen wie Courage sei 'von jeher eine Vorfeldorganisation der MLPD'.

Martina Stalleicken, Frauenpolitische Sprecherin der MLPD (rf-foto)
Martina Stalleicken, Frauenpolitische Sprecherin der MLPD (rf-foto)

In Kürze

  • Obwohl der "Verfassungsschutz" den Frauenverband Courage weiter in seinem Bericht listen darf, muss er einige wichtige Passagen schwärzen
  • Ein großer Erfolg, auf dem weiter aufgebaut werden muss - MLPD gratuliert herzlich
  • Die wahren Motive der Wühlarbeit des "Verfassungsschutzes" kommen ans Licht

Dies ist ein wichtiger, richtungsweisender Erfolg, auch wenn das Gericht weiter daran festhält, dass die Nennung des Frauenverbandes Courage im Vefassungsschutzbericht grundsätzlich gerechtfertigt sei. Die ganze Begründung dafür basiert allerdings auf absurden Behauptungen und der von staatlicher Seite verordneten antikommunistischen Ausgrenzung. So erklärte das Gericht allen Ernstes, der Frauenverband Courage verfolge selbst keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen, aber es lägen 'Anhaltspunkte für die nachdrückliche Unterstützung der ihrerseits verfassungsfeindlichen Bestrebungen der MLPD' vor." Dagegen werde der Frauenverband weiter vorgehen erklärte Bernadette Leidinger-Beierle vom Courage-Bundesvorstand.

 

Weiter schreibt Courage in seiner Pressemitteilung: "Der Frauenverband Courage soll also weiter vom Geheimdienst beobachtet und in seinen höchst zweifelhaften Berichten gebrandmarkt werden dürfen, weil er nicht bereit ist den Weg der antikommunistischen Spaltung der Frauenbewegung und anderer fortschrittlicher Bewegung zu gehen. Weil er an seiner Selbstständigkeit und Überparteilichkeit von Religion bis Revolution festhält. Weil Courage-Mitgliedsfrauen von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen, für Parteien oder Wahlbündnisse zu kandidieren, die sie persönlich für richtig halten. Weil sie dabei keinen Hehl daraus machen, dass sie auch bei Courage aktiv sind ..."

Das Verhältnis zwischen MLPD und Courage ist kein Geheimnis

Der Inlandsgeheimdienst "Verfassungsschutz" erweckt den Eindruck, irgendwelcher Enthüllungen. Tatsächlich gibt es kein Geheimnis um das Verhältnis zwischen MLPD und dem Frauenverband Courage. Unter anderem dazu schrieb Stefan Engel, damals Vorsitzender der MLPD und heute Redaktionsleiter des theoretischen Organs REVOLUTIONÄRER WEG, in zwei Briefen aus den Jahren 1993 und 1995 an den Vorstand der Frauenverbands Courage:

 

"Offensichtlich ist es doch so, dass es heute bereits ausreicht, um vom Verfassungsschutz bespitzelt zu werden, wenn man nicht an eine der bürgerlichen Parteien in Bonn angebunden ist. Alleine seine wirkliche Überparteilichkeit macht den Frauenverband COURAGE zu einer 'Gefahr' dieser Gesellschaft - COURAGE macht sich alleine dadurch verdächtig, dass der Verband eben keine Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen Mitglieder der MLPD hat, wie das zum Beispiel bei den Gewerkschaften oder anderen überparteilichen Organisationen in der Vergangenheit durchaus üblich war, bzw. noch ist."

 

"Den Herrschenden dieser 'freiheitlich-demokratischen Grundordnung' ist eine solche Selbständigkeit unheimlich. Selbständig denkende und handelnde Frauen - das kann es nach dem Horizont dieser Leute nicht geben. Da offensichtlich ist, dass ihr lenkender Einfluss über eine ihrer Monopolparteien oder eine staatliche Institution nicht gegeben ist, kann COURAGE - nach bürgerlicher Logik - nur dem lenkenden Einfluss, zum Beispiel der MLPD unterliegen.

 

Wir sehen unsere Aufgabe darin, erstens jede wirkliche Selbstorganisation der Massen auf der Grundlage des Kampfes zu unterstützen. Wir verteidigen und fördern dabei ausdrücklich die wirkliche Überparteilichkeit und die finanzielle Unabhängigkeit. Wir tun das aus der tiefen Überzeugung, dass die Massen sich nur selbst befreien können ..."¹

 

Beide Briefe sind für jeden Menschen nachzulesen in der Ausgabe 27/28 des REVOLUTIONÄREN WEGs.

Pionierarbeit von Courage

Martina Stalleicken, Frauenpolitische Sprecherin der MLPD, die selbst am Prozess am 7. August in Münster teilnahm, dazu: „Von Beginn an unterstützen wir die Forderung, dass der Frauenverband Courage nichts im Verfassungsschutzbericht zu suchen hat und protestieren gegen die dumm-dreiste Diffamierung fortschrittlicher gesellschaftsverändernder Tätigkeit als ‚extremistisch‘. Das bleibt aktuell und ist sicher mit dem aktuellen Gerichtsurteil noch nicht vollständig eingelöst. Aber hier wurde doch ein bedeutender Erfolg erkämpft. Dazu beglückwünsche ich – auch im Namen der gesamten MLPD und des Jugendverbands REBELL – Courage ganz herzlich!

Es gibt für die unsäglichen Behauptungen des "Verfassungsschutzes" keinen Beweis

Courage hat hier richtig Pionierarbeit geleistet. Der ‚Verfassungsschutz‘ ist in den Augen von immer mehr Menschen weitgehend diskreditiert - vor allem wegen einer Verstrickung von Teilen in die faschistische Szene. Aber seine hinterhältige antikommunistische Wühlarbeit muss genauso ans Licht gezerrt werden:

 

Courage hat bereits vor sechs Jahren mit der Klage gegen diesen Geheimdienst begonnen. Damals waren die NSU-Verstrickungen in der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannt. Es war noch Usus, den ‚Verfassungsschutz‘ nicht vor Gericht ziehen zu können, weil man wegen dem verdeckten Charakter seiner Arbeit seine Behauptungen ohne Beweise anerkennen müsse. Davon hat Courage sich nicht abhalten lassen – aus der Überzeugung, sich seine überparteilichen Prinzipien durch keine Unterdrückung oder Bestechung abkaufen zu lassen. Und heute muss das Gericht offiziell anerkennen: Für die unsäglichen Behauptungen des 'Verfassungsschutzes', Courage sei ‚Tarnorganisation‘ oder ‚struktureller Unterbau‘ der MLPD gibt es keinen Beweis – also darf der ‚Verfassungsschutz‘ es auch nicht weiter behaupten!

Wer sich gegen Armut, Ausbeutung und Unterdrückung positioniert, muss vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Vertreter des "Verfassungsschutzes" vor Gericht

Bemerkenswert war, wie der ‚Verfassungsschutz‘ in dieser Gerichtsverhandlung gezwungenermaßen Farbe bekennen musste. Nachdem die Richter feststellten, dass die von ihnen vorgebrachten Anhaltspunkte, dass Courage die MLPD nachhaltig unterstütze, mehr als dürftig sind, legten die ‚Verfassungsschutz‘-Vertreter nach: ‚Wer sich gegen Armut, Ausbeutung und Unterdrückung positioniert, muss vom Verfassungsschutz beobachtet werden‘. Wahrlich eine Aussage, die den tatsächlichen Charakter dieser Institution als ein Herrschaftsinstrument im staatsmonopolistischen Kapitalismus in Deutschland aufblitzen lässt!“

 

Rote Fahne News gratuliert dem Frauenverband Courage zu diesem wichtigen Teilerfolg und wird auch in der weiteren Auseinandersetzung in dieser Sache berichten